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Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge vorerst aus Gesetzentwurf gestrichen

Die geplante Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen fehlt entgegen früheren Plänen im neuen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Stattdessen konzentriert sich der Entwurf auf die Aktivrente, die nun als „Aktivbonus“ bezeichnet wird, wie das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise berichtet. Der Vorgang sorgt für Ärger in der Koalition.

Vorhaben aus Gesetzentwurf gestrichen

Eigentlich wollte das Bundesfinanzministerium die Regelung zur Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen gemeinsam mit der Aktivrente auf den Weg bringen. In einem neuen Gesetzentwurf fehle das Vorhaben nun, berichtete das „Handelsblatt“ (Freitagausgabe) unter Berufung auf Regierungs- und Koalitionskreise.

Erst vor zwei Wochen war ein Entwurf des „Arbeitsmarktstärkungsgesetzes“ öffentlich geworden, der sowohl die Aktivrente als auch die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge vorsah. Ein neuer Entwurf des Finanzministeriums, der sich derzeit in der sogenannten Frühkoordinierung der Bundesregierung befindet, beinhalte nur noch die Aktivrente, die nun als „Aktivbonus“ bezeichnet werde, hieß es. Die steuerfreien Überstundenzuschläge seien demnach nicht mehr Bestandteil.

Reaktionen aus Ministerium und Union

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte auf Anfrage, man werde zum Aktivbonus „in Kürze“ einen Gesetzentwurf vorlegen. Bei den steuerfreien Überstundenzuschlägen verwies sie darauf, dass diese im Koalitionsvertrag vereinbart seien. Bei deren Umsetzung werde man sich eng mit den Sozialpartnern abstimmen, sagte die Sprecherin. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften hatten sich in der Vergangenheit skeptisch zu dem Vorhaben gezeigt.

Die Union will weiterhin Aktivrente und die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gemeinsam zum Jahresbeginn 2026 einführen. „Wir erwarten, dass es umgesetzt wird“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU). Insofern sei man „verwundert“, wenn die Regelung zu den steuerfreien Überstundenzuschlägen nicht mehr Bestandteil des Gesetzentwurfs sein sollte.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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