Der SPD-Abgeordnete Ralf Stegner fordert ein zügiges juristisches Vorgehen gegen die AfD und drängt auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig äußert sich hingegen skeptisch zu den Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens. In der Debatte um mögliche politische Effekte weist Stegner Befürchtungen zurück, ein Verfahren könnte der AfD nutzen.
AfD-Verbotsverfahren: SPD-Politiker drängt auf Tempo
Ralf Stegner drängt auf ein zeitnahes Vorgehen gegen die AfD. „Wir müssen bei der Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens jetzt Tempo machen“, sagte Stegner dem „Spiegel“. Er bekräftigt seine Haltung mit Verweis auf ein Gutachten: „Das Gutachten des Verfassungsschutzes zeigt auf, dass die AfD seit Jahren in der Breite demokratiefeindlich agiert. Für die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gibt es bereits jetzt etliche Anhaltspunkte“, so der Abgeordnete aus Schleswig-Holstein. „Wenn wir jetzt keinen Versuch unternehmen, diese Partei mit den Mitteln des Grundgesetzes zu stoppen, werden wir uns in Zukunft womöglich fragen müssen, warum wir damals nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben“, sagte Stegner.
Zurückhaltende Töne aus dem Justizressort
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zeigt sich skeptisch. Sie halte das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft hatte, nicht für ausreichend, um die Partei durch das Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen. „Die Hürden sind zu Recht höher“, so Hubig.
Streit über politische Wirkung eines Verbotsverfahrens
Bedenken, wie sie zuletzt etwa Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geäußert hatte, ein Verbotsverfahren sei „Wasser auf die Mühlen der AfD“, teilt Stegner nicht. „Der Schaden, der durch ein Verfahren entsteht, ist niemals größer als der, den die AfD und ihre Vertreter schon jetzt an der Demokratie anrichten.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
