Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die Aussetzung des ab nächstem Jahr geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Laut Hauptgeschäftsführer André Berghegger fehlen sowohl das nötige Personal als auch die finanziellen Mittel, um die Vorgaben umzusetzen.
Aussagen zur Umsetzbarkeit
André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, hat in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ Zweifel an der Umsetzbarkeit des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geäußert. „Das ist unrealistisch“, sagte Berghegger dem „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe). „Es ist nicht umsetzbar. Wir haben weder das Personal noch die Finanzen.“
Kritik an der Planung von Bund und Ländern
Berghegger kritisierte, dass Bund und Länder bei der Planung des Rechtsanspruchs die kommunalen Gegebenheiten nicht ausreichend berücksichtigt hätten. „Bund und Länder hätten da nicht an uns gedacht“, erklärte der Kommunen-Vertreter. „Wir brauchen Zeit, um solche Probleme zu lösen und sollten diesen Anspruch aussetzen.“
Hintergrund des Rechtsanspruchs
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen wurde von der letzten schwarz-roten Koalition beschlossen. Geplant ist, dass die Betreuung für acht Stunden an allen fünf Werktagen gewährleistet wird. Zudem soll der Anspruch bis auf maximal vier Wochen auch in den Ferien gelten. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Lohnlücke von Frauen zu verringern.
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