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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Zoo-Geschäftsführer Andreas Busemann

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Für Andreas Busemann, den ehemaligen Geschäftsführer des Osnabrücker Zoos, geht es inzwischen nicht mehr nur um arbeitsrechtliche Ansprüche gegen seinen früheren Arbeitgeber: Nun steht Busemann selbst im Visier der Justiz.

Nachdem der langjährige Geschäftsführer des Zoos im vergangenen Sommer fristlos entlassen worden war, stehen nun konkrete strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen Busemann im Raum, der Zoo hat Strafanzeige gestellt und die Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde aktiv.

Die HASEPOST hatte bereits vor zwei Wochen exklusiv über den aktuellen Stand am Arbeitsgericht in Osnabrück berichtet.

Mögliche strafrechtlich relevante Verfehlungen seit Monaten bekannt

Im Rahmen der letzten ordentlichen Mitgliederversammlung der Zoo-Gesellschaft war bekanntgeworden, dass nicht näher erläutertes belastendes Material an die Staatsanwaltschaft übergeben und Strafanzeige gestellt wurde (HASEPOST berichtete) – dann passierte scheinbar erstmal nichts mehr.
Inzwischen hat die Strafverfolgungsbehörde nach Informationen unserer Redaktion Anklage gegen Busemann erhoben.

Staatsanwaltschaft kann noch keine Stellungnahme abgeben

Mehrere voneinander unabhängige Quellen haben die Anklageerhebung gegenüber der HASEPOST bestätigt. Eine Pressemitteilung des Zoos wird kurzfristig erwartet. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Osnabrück wollte sich bislang nicht äußern – eine offizielle Mitteilung erfolgt nach den dort geltenden Richtlinien erst nach der bestätigten Zustellung einer Anklageschrift.

 
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann
Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

  

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