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Startseite Deutschland & die WeltStaat bleibt auch ohne Haushaltsbeschluss handlungsfähig
Deutschland & die Welt

Staat bleibt auch ohne Haushaltsbeschluss handlungsfähig

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Dezember 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 15. Dezember 2024
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**Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) versichert, dass der Staat auch ohne einen verabschiedeten Haushalt handlungsfähig bleibt. Im Deutschlandfunk erklärte er, dass das Prinzip der vorläufigen Haushaltsführung in solchen Situationen greife und dies ein etabliertes Verfahren sei. Laut Kukies können bestehende Institutionen und Finanzierungen fortbestehen und gesetzliche Ansprüche werden weiterhin bedient. Zusätzlich können sogenannte Fortsetzungsmaßnahmen auch im Jahr 2025 fortgesetzt werden.**

Prinzip der vorläufigen Haushaltsführung

Jörg Kukies erläuterte im Deutschlandfunk, dass die vorläufige Haushaltsführung ein bewährtes Verfahren ist, welches immer dann zur Anwendung kommt, wenn es keinen beschlossenen Haushalt gibt. Dieses Vorgehen sei vor allem in Zeiten von Bundestagswahlen üblich, bei denen der scheidende Bundestag keinen neuen Haushalt mehr verabschiede, sondern dies dem neu gewählten Parlament überlasse. „Das ist absolut etabliert“, betonte der SPD-Politiker. In den ersten Monaten des neuen Jahres unterziehe sich Deutschland regelmäßig einer solchen Übergangsregelung, die laut Kukies „nichts Außergewöhnliches“ sei.

Fortsetzung bestehender Maßnahmen

Der Bundesfinanzminister versicherte, dass alle bestehenden Institutionen und Finanzierungen, die der Bund allein oder zusammen mit den Ländern trägt, unverändert fortbestehen und finanziert werden. Des Weiteren würden alle gesetzlichen Ansprüche weiterhin bezahlt. „Es gibt keinen Shutdown“, hob Kukies hervor. Auch die sogenannten „Fortsetzungsmaßnahmen“ kämen zur Anwendung. „Das heißt, Sachen, die 2024 begonnen wurden, können selbstverständlich auch 2025 fortgesetzt werden“, erklärte Kukies. Dies beträfe alle Maßnahmen, zu denen der Bund sich vertraglich verpflichtet habe.

Erprobtes Verfahren

In Bezug auf mögliche neue Projekte unterstrich Jörg Kukies, dass es nicht stimme, dass unter der vorläufigen Haushaltsführung überhaupt nichts Neues möglich sei. „Das ist dann eine Interpretationssache, aber auch das ist schon in vielen, vielen Jahren immer wieder und immer wieder erprobt worden unter der vorläufigen Haushaltsführung.“ Die Bewertung und Durchführung dieser Fortsetzungsmaßnahmen obliegt den einzelnen Ministerien, die entsprechend den Vorgaben handeln können.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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