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Startseite Deutschland & die WeltSPD prüft AfD-Verbotsverfahren nach Rechtsextremismus-Einstufung
Deutschland & die Welt

SPD prüft AfD-Verbotsverfahren nach Rechtsextremismus-Einstufung

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. Mai 2025
Lars Klingbeil (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Der Verfassungsschutz hat die AfD in einem umfangreichen Gutachten als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Daraufhin kündigt SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil die Prüfung eines Verbotsverfahrens durch die neue Bundesregierung an und fordert eine schnelle politische Reaktion zum Schutz der demokratischen Ordnung.

SPD-Chef fordert Konsequenzen nach Verfassungsschutz-Gutachten

Lars Klingbeil (SPD), Vorsitzender der Sozialdemokraten und designierter Vizekanzler, hat nach der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Partei die Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens angekündigt. Im Gespräch mit der „Bild“ (Samstagausgabe) sagte Klingbeil: „Es darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, was heute der Verfassungsschutz uns schwarz auf weiß aufgeschrieben hat.“ Klingbeil betonte weiter: „Wir haben als diejenigen, die die politischen Entscheidungen treffen, jetzt auch die Verantwortung, unsere Demokratie vor den Feinden der Demokratie zu schützen. Und da müssen wir sehr schnell in der neuen Regierung, in der Koalition, Entscheidungen treffen, was daraus folgt.“

Klingbeil: „Die AfD ist ein Angriff auf Deutschland“

In Hinblick auf die nächsten Schritte forderte Klingbeil ein zügiges und ernsthaftes Auswerten des Gutachtens: „Ich erwarte von jedem, dass das sehr ernst genommen wird, was in diesem Gutachten aufgezeigt wird. Das muss jetzt sehr schnell ausgewertet werden.“ Seine Haltung zur AfD formulierte der SPD-Vorsitzende klar: „Die AfD ist ein Angriff auf Deutschland. Die wollen ein anderes Land, die wollen unsere Demokratie kaputt machen. Und das müssen wir sehr ernst nehmen.“

Trotz der Forderung nach Konsequenzen äußerte sich Klingbeil noch nicht festgelegt hinsichtlich eines Verbotsverfahrens: „Ein Verbotsverfahren könne jetzt eine Möglichkeit sein, aber mir geht es nicht darum, eine schnelle Schlagzeile nach diesem Gutachten zu produzieren.“ Er betonte die Wichtigkeit, zunächst die Hinweise des Gutachtens gründlich auszuwerten: „Allerdings könne es sein, dass irgendwann der klare Auftrag auch von den unabhängigen Behörden da ist, zu sagen, jetzt müsst ihr handeln, liebe Politik. Und das müssen wir auswerten, ob dieses Gutachten dafür einen Hinweis hat.“ Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist laut Verfassungsschutz bereits die höchste Kategorie möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Innenministerium erwartet gerichtliche Klärung

Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dessen Ministerium der Verfassungsschutz künftig als Bundesoberbehörde nachgeordnet sein wird, äußerte sich zurückhaltend zu konkreten Konsequenzen. Gegenüber der „Bild“ erklärte Dobrindt: „Ich gehe davon aus, dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Einstufung kommen wird.“ Unabhängig davon betonte er: „Unabhängig davon führt das Gutachten zwingend dazu, dass eine weitere Beobachtung der AfD stattfinden wird.“ Zudem bestätigte Dobrindt, von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) über die Veröffentlichung des Gutachtens informiert worden zu sein.

Rechtliche Grundlage für ein Parteiverbot

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, gelten nach Artikel 21 des Grundgesetzes als verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Ein entsprechender Verbotsantrag kann gemäß Bundesgesetz von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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