In einer Pressemeldung begrüßt die SPD Osnabrück am Mittwoch, dem 13. Mai 2020, die Wiedereröffnung der Gastronomie. Das Vorhandensein einer eigenen Küche als Abgrenzungskriterium sei allerdings nicht nachvollziehbar. Grundlage solle vielmehr sein, ob der Betrieb die Abstandsregeln und weitere Hygienemaßnahmen ermöglichen kann.
Um genau entscheiden zu können, welche Gaststätten öffnen dürfen hat die Stadt Osnabrück das Vorhandensein einer eigenen Küche, in der warme Speisen zubereitet werden, als Abgrenzungskriterium festgelegt. Dieser Regelung hat das Land Niedersachsen jetzt zugestimmt. Die Osnabrücker SPD begrüßt die behutsame Wiedereröffnung der gastronomischen Betriebe in Niedersachsen. “Es braucht jedoch eine faire und gerechte Behandlung aller gastronomischen Betriebe. Nicht die Art des Betriebes sollte ausschlagenden sein, sondern die Frage, ob die Abstands- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden können“, so Manuel Gava, Vorsitzender der SPD Osnabrück.
Dank an Osnabrücker Gastronomen
“Vor Ort konnten wir uns im gemeinsamen Gespräch einen Eindruck über die anspruchsvollen Anforderungen der niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie machen. Wir möchten uns im Namen der SPD Osnabrück bei allen Gastronominnen und Gastronomen in unserer Stadt für ihre akribische Vorbereitung und gute Umsetzung bedanken und wünschen ihnen einen guten Start”, heißt es in einer Pressemeldung der SPD Osnabrück. Die Gastronomie sei zudem nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, in dem viele Menschen in unserer Stadt arbeiten – Sie stehe auch für Lebensqualität und spielt eine besonders wichtige Rolle für die Attraktivität Osnabrücks.
Auszahlung der finanziellen Soforthilfe
“Umso wichtiger ist es, dass die versprochenen finanziellen Soforthilfen nun zügig bearbeitet und ausgezahlt werden, da noch immer viele Betriebe in dieser kritischen persönlichen und wirtschaftlichen Zeit in Ungewissheit ausharren müssen. Des Weiteren sollte dringend geprüft werden, ob die strickte Bindung der Soforthilfen an die Betriebskosten gelockert werden kann”, heißt es weiter.
Überprüfung der Verordnung
Die SPD Osnabrück fordert die Landesregierung daher ebenfalls zu einer erneuten Überprüfung der Verordnung hinsichtlich Bars und Kneipen auf. Es müsse geprüft werden, ob unter den vorgegebenen Hygienemaßnahmen auch Bars und Kneipen, die keine eigene Küche aber eine Bestuhlung haben, wieder öffnen dürfen: “Für viele Osnabrückerinnen und Osnabrücker sind unsere Kneipen ein Ort der Begegnung und des Miteinanders. Wir sehen, wie kompetent unsere Osnabrücker Gastronomie die Hygienemaßnahmen in individuellen Konzepten umsetzt. Das gleiche Vertrauen sollte auch anderen gastronomischen Betrieben entgegengebracht werden.”