Der Solidaritätszuschlag bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Abgabe weiterhin erhoben werden darf. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) begrüßt das Urteil ausdrücklich und betont die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Solis.
SoVD für Erhalt des Solidaritätszuschlags
Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, Michaela Engelmeier, hat sich entschieden für den Erhalt des Solidaritätszuschlags ausgesprochen. „Es ist gut, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden darf, denn er trifft vor allem Spitzenverdiener und Wohlhabende. In einer sozialen Marktwirtschaft muss gelten: Breite Schultern tragen mehr“, erläuterte Engelmeier in den Donnerstagsausgaben der Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Wirtschaftliche Stabilität und soziale Ausgewogenheit
Michaela Engelmeier, die die Möglichkeit für Bund und Länder auf mehr Schuldenaufnahme hervorhebt, sieht in der Abgabe eine notwendige stabile Einnahmequelle. „Gerade in Zeiten steigender Staatsverschuldung ist eine verlässliche Einnahmebasis unerlässlich – für stabile und sozial ausgewogene Staatsfinanzen. Das stärkt nicht nur den sozialen Zusammenhalt, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität unseres Landes“, führte sie weiter aus.
Gerichtsurteil und politische Debatte
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch bestätigt die Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Dieser wird vor allem von Besserverdienern und Unternehmen entrichtet und auch auf Kapitalerträge angewendet. Die politische Zukunft des Solis könnte dennoch von einer möglichen neuen Bundesregierung abhängen. Während die Union in ihrem Wahlprogramm das Ende der Abgabe gefordert hatte, bleibt offen, ob Union und SPD in einer möglichen Koalition daran festhalten werden.
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