Sieben Millionen Euro für ein Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen sind im zweiten Nachtragshaushalt vorgesehen, der vom niedersächsischen Landtag beschlossen wurde. Der niedersächsische Innen- und Sportminister, Boris Pistorius, und der Präsident des Landessportbundes Niedersachsen e. V. (LSB), Prof. Wolf-Rüdiger Umbach, begrüßen den Beschluss. Ab dem 10. August können Anträge online beim LSB gestellt werden.
„Sportvereine sind wichtig für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Gerade in diesen schweren Zeiten helfen Sport und der Zusammenhalt im Verein vielen Menschen dabei, einen Weg durch die Krise zu finden”, erklärt Boris Pistorius. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen aber natürlich auch Vereine und Verbände im Sport. Ich habe daher immer gesagt, dass ich alles tun werde, um den organisierten Sport vor einer existenziellen Krise zu schützen. Mit den vom Landtag beschlossenen zusätzlichen Mitteln soll es uns gelingen, die Strukturen im Sport zu erhalten.“
Corona-Regelungen stellen zusätzliche Herausforderungen dar
Die mit der Niedersächsischen Verordnung zur Kontaktbeschränkung getroffenen notwendigen Regelungen bedeuten auch für den LSB, seine Sportbünde und die Landesfachverbände und Sportvereine eine zusätzliche Herausforderung. Für viele Sportorganisationen waren beziehungsweise sind nach wie vor der Trainings- und Wettkampfbetrieb, aber auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung nur eingeschränkt möglich. Wolf-Rüdier Umbach ist erfreut über die zusätzlichen Mittel: „Wir sind sehr froh über die zusätzlichen öffentlichen Mittel für die Sportorganisation zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. Auch wenn bislang viele Vereinsmitglieder in großer Solidarität ihren Vereinen in den vergangenen Monaten treu geblieben sind, wissen wir aus zwei Vereinsbefragungen, dass viele Sportvereine in eine existenzbedrohliche Lage kommen.“
Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen
Die Abwicklung des Corona-Sonderprogramms für Sportorganisationen wird über den LSB erfolgen. Gemeinnützige Sportorganisationen können eine Billigkeitsleistung in Form von Einmalzahlungen – in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, jedoch höchstens in Höhe von 50.000 Euro – erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist allerdings nicht vorgesehen.
Online-Anträge ab dem 10. August
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und der LSB haben sich über die Verfahrensdetails für die Umsetzung verständigt. Ab dem 10. August können gemeinnützige Sportorganisationen ausschließlich Online-Anträge im LSB-Intranet stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Der LSB hat seine Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde über die Details des Antragsverfahrens informiert.
Minister Pistorius und LSB-Präsident Umbach betonen, dass ein verständliches und verwaltungsarmes Antragsverfahren entwickelt wurde, das den Ehrenamtlichen nur wenig Bearbeitungszeit abverlangt.