Sechs Asylbewerber haben bislang Klage gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze erhoben. Drei somalische Kläger erzielten bereits einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Berlin, während drei weitere Verfahren noch anhängig sind. Die Kritik an der Praxis der Zurückweisungen und deren Begründung reißt nicht ab.
Mehrere Gerichtsverfahren gegen Zurückweisungen
Bislang gibt es insgesamt sechs Klagen von Asylbewerbern gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze. Dies geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des „Stern“ hervor. Im Mai hatten drei Somalier erfolgreich gegen ihre Zurückweisung vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte: „Es sind zum jetzigen Zeitpunkt drei weitere gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Zurückweisung von Asylsuchenden anhängig.“ Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung unter anderem eine zu schlechte Begründung der Zurückweisungen bemängelt.
Reaktion des Bundesinnenministeriums
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Nachbesserungen zugesagt. Das Ministerium beabsichtigt jedoch, diese Nachbesserungen erst im gerichtlichen Hauptsacheverfahren vorzulegen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte dazu: Die „Begründung für die Inanspruchnahme des Art. 72 AEUV werden wir im Hauptsacheverfahren beibringen.“
Bewertungen aus Politik und Opposition
Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, äußerte sich gegenüber dem „Stern“ zu den Klagen: „In unserem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass Gerichte angerufen werden können.“ Dies sei bei den Zurückweisungen zu erwarten gewesen. Weiter sagte Throm: „Es handelt sich aber um eine grundsätzliche europarechtliche Frage, die dann auch nur vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden kann.“
Kritik kam von Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen. Er sagte dem „Stern“: „Bis heute kann das federführende Haus maßgebliche Fragen nicht beantworten.“ Die Rechtsauffassung des Ministeriums sei „abwegig“, erklärte von Notz weiter. „Mit Nachdruck fordern wir Innenminister Dobrindt noch einmal dazu auf, von den Zurückweisungen Abstand zu nehmen und die versprochenen, längst überfälligen Begründungen der Maßnahmen nachzuliefern.“
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