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Schulanmeldung für 2026/27: Eltern in Osnabrück und Georgsmarienhütte müssen jetzt aktiv werden

Für alle Kinder in Osnabrück, die zwischen dem 2. Oktober 2019 und 1. Oktober 2020 geboren wurden, beginnt nach den Sommerferien 2026 die Schulpflicht. Die Eltern der künftigen Grundschulkinder müssen die Schulneulinge bereits jetzt für den Schulbesuch anmelden.

Anmeldetermine in Osnabrück

Anmeldetermine in den Grundschulen der Stadt Osnabrück finden grundsätzlich in der Woche vom 12. bis 16. Mai 2025 nach vorheriger Terminabsprache mit den Schulen statt. Es gilt zu beachten, dass einzelne Schulstandorte hiervon abweichen.

Die Informationen zu den teils individuellen Anmeldedaten sowie weitere Informationen zur Schulanmeldung können die betroffenen Eltern den Anschreiben der Schulen entnehmen, die sie bis Ende April erhalten werden. Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch das Kind sollte bei der Anmeldung persönlich anwesend sein.

Kinder, die am 2. Oktober 2026 noch nicht sechs Jahre alt sind, so genannte Kann-Kinder, können im Mai nächsten Jahres angemeldet werden. Entsprechende Informationen sind in der zuständigen Grundschule erhältlich.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut bei der zuständigen Schule angemeldet werden.

Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung.

Informationen zu den Schuleinzugsgebieten sowie nützliche Hinweise für den Schulweg, wie Verkehrsbelastung und Zebrastreifen sind auch im Internet zu finden. Diese Informationen gelten auch für die Anmeldung zu der in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück stehenden Drei-Religionen-Schule, Johannisgrundschule und der Freien Montessori-Grundschule.

So läuft es in Georgsmarienhütte

Auch in Georgsmarienhütte laufen bereits jetzt die Vorbereitungen für das Schuljahr 2026/2027 – insbesondere mit Blick auf die Einschulungen der Erstklässler. Denn ab sofort werden auch dort die dafür erforderlichen Anmeldungen in den Georgsmarienhütter Grundschulen angenommen.

Für das Schuljahr 2026/2027 sind grundsätzlich alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 1. Oktober 2026 vollenden werden. Kinder, die dieses Alter erst später erreichen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die dafür erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Praktisch erfolgen die Schulanmeldungen schriftlich bei den Schulen. Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten in diesen Tagen von der Schule einen Brief mit allen notwendigen Informationen. Auf Wunsch besteht aber auch die Möglichkeit, einen Termin für ein persönliches Gespräch in den Schulen zu vereinbaren. Eltern, die bis Ende April keinen Brief von der Schule erhalten haben, sollten sich mit der Schulleitung in Verbindung setzen. Weitere Informationen sind auch auf den jeweiligen Internetseiten der Schulen zu finden.

Außerdem ist zu beachten: Zwar sind Kinder, die das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben oder dieses bis zum 1. Oktober 2026 vollenden werden, für das Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig, aber es gibt auch die Möglichkeit, den Schulbesuch hinauszuschieben. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Oktober 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden. Mit einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Schule kann so der Schulbesuch erst im darauffolgenden Schuljahr erfolgen. Eine Begründung für die Verschiebung ist nicht erforderlich. Die schriftliche Erklärung gegenüber der Schule muss bis zum 1. Mai 2026 vorliegen.

 
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