Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat Bereitschaft signalisiert, im Nord-Stream-2-Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags auszusagen – allerdings per Video und unter bestimmten Bedingungen. Laut einem Schreiben seines Anwalts, über das der „Spiegel“ berichtet, könne Schröder einer Befragung von seinem Büro in Hannover aus zustimmen.
Schröder will Video-Vernehmung statt persönlicher Anwesenheit
Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) beabsichtigt, dem Nord-Stream-2-Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags Rede und Antwort zu stehen. Das geht aus einem zweiseitigen Schreiben hervor, das sein Anwalt am Mittwoch per E-Mail an Ausschussvorsitzenden Sebastian Ehlers (CDU) übermittelte. Der „Spiegel“ berichtet über den Inhalt des Schreibens.
Demnach wird Schröder am 17. Oktober nicht persönlich im Schweriner Landtag erscheinen, zeigt sich aber bereit, via Video-Vernehmung aus seinem Büro in Hannover teilzunehmen. Für dieses Vorgehen stellt Schröders Anwalt jedoch Bedingungen. „Die Übertragung findet ohne Öffentlichkeit statt“, heißt es in dem Schreiben, wie der „Spiegel“ berichtet. Zudem behält sich Schröder das Recht vor, die Sitzung für Pausen zu unterbrechen.
Gesundheitszustand als Begründung für Bedingungen
Als Grund für diese Bedingungen wird der angeschlagene Gesundheitszustand des Altkanzlers genannt. Im Schreiben seines Anwalts heißt es laut „Spiegel“, Schröder sei „der körperlichen und psychischen Belastung einer längeren und insbesondere öffentlichen Befragung“ nicht gewachsen. Deshalb solle bei einer Video-Vernehmung nach einer eventuellen Pause „unter allgemeinen humanen Gesichtspunkten gemeinsam erörtert“ werden, wann eine Fortsetzung zumutbar erscheine.
Schröder als wichtiger Zeuge im Untersuchungsausschuss
Schröder ist seit 2016 Verwaltungsratsvorsitzender der Nord-Stream-2-AG und gilt als einer der wichtigsten Zeugen im Schweriner Untersuchungsausschuss. Im Zentrum der Untersuchung steht unter anderem die Rolle der umstrittenen Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“.
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