# Schnee vor der Haustür: Worum sich die Stadt kümmert und welche Pflichten Osnabrücker im Winter haben Datum: 08.01.2026 07:00 Kategorie: Aktuell URL: https://www.hasepost.de/schnee-vor-der-haustuer-worum-sich-die-stadt-kuemmert-und-welche-pflichten-osnabruecker-im-winter-haben-673211/ --- Wenn der erste Frost kommt und Schnee fällt, sind viele Osnabrückerinnen und Osnabrücker dankbar, dass Straßen, Wege und Bushaltestellen begehbar und befahrbar bleiben. Doch wie genau sorgt die Stadt dafür, dass im Winter alles möglichst eisfrei bleibt? Ein Blick in den Winterdienst-Flyer des Osnabrücker ServiceBetriebs (OSB) klärt auf. ## Winterdienst für Straßen – Profis im Einsatz Für die Sicherheit im Stadtverkehr sorgt der Osnabrücker ServiceBetrieb. Er übernimmt das Räumen und Streuen auf den Straßen – vom Hauptverkehrsnetz über Schulwege und Krankenhauszufahrten bis zu wichtigen Radwegen und Überwegen. Insgesamt betreut der Winterdienst rund 480 Kilometer Straßen, etwa 85 Kilometer Radwege und circa 600 Einzelstellen im Stadtgebiet. Sechs Großräumfahrzeuge fahren diese Strecken in regelmäßigen Touren ab. Bis zu 240 Mitarbeitende sind in der kalten Jahreszeit in Rufbereitschaft, um bei Schnee und Eis rund um die Uhr im Schichtdienst tätig zu sein. ### So sorgt die Stadt für Sicherheit Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, setzt der OSB auf moderne Feuchtsalztechnologie auf den Fahrbahnen. Dabei werden Salzkörner mit einer Salzlösung versprüht, die sofort auf der vereisten Oberfläche haften und so eine schnelle Tauwirkung erzielen – ein Verfahren, das vom Bundesverkehrsministerium empfohlen wird. Allerdings gilt: Wo möglich, wird auf den Einsatz von Salz verzichtet oder sparsam gearbeitet – ganz nach dem Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“. In Wohnquartieren ohne starken Verkehr oder bei reiner Schneedecke kann der Einsatz von Salz reduziert werden. Nicht geräumter Gehweg vor dem Bischof-Lilje-Altenzentrum in der Osnabrücker Rehmstraße. / Foto: Privat ### Pflichten für Anwohnerinnen und Anwohner Während sich der OSB um die Straßen kümmert, sind die Bürgerinnen und Bürger selbst für die Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich. Diese müssen bei Schnee mindestens einen Meter breit geräumt und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt oder Blähton bestreut werden – Streusalz ist verboten, da es Umwelt und Tieren schadet und deshalb Bußgelder nach sich ziehen kann. Stadtsprecher Simon Vonstein klärt auf Anfrage unserer Redaktion allerdings auf: „Bei gefährlichen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Rampen oder starken Gefälle- oder Steigungsstrecken ist die Verwendung von Streusalz ausnahmsweise erlaubt.“ Das Räumen und Streuen muss Montag bis Samstag bis 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr durchgeführt sein. Der Winterdienst ist bei Bedarf bis 22:00 Uhr zu wiederholen. Auch muss der Schnee so gelagert werden, dass er weder den Verkehr noch Müllabfuhr und Rettungswege behindert. Bei Tauwetter sollten Anlieger zudem dafür sorgen, dass Gullys frei von Eis und Schnee sind, damit Schmelzwasser abfließen kann. ### Kann der Vermieter seine Pflichten auf Mieter abwälzen? Grundstückseigentümer können ihre Räum- und Streupflicht auch an Mieter oder Dienstleister übertragen, allerdings nicht einseitig. Ein Vermieter kann also den Winterdienst nicht einfach seinen Mietern aufbrummen, wenn dazu keine Regelung im Mietvertrag oder in einer ausdrücklich in den Vertrag einbezogenen Hausordnung steht. Grundsätzlich ist der Vermieter selbst für das Räumen und Streuen verantwortlich. Aushänge im Treppenhaus oder nachträgliche Aufforderungen reichen rechtlich nicht aus. Nur wenn die Pflicht klar vereinbart wurde, muss der Mieter den Winterdienst übernehmen – der Vermieter bleibt dann dennoch in der Kontrollpflicht. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück