Nach einer bereits Ende Mai erfolgten Einschränkung der Maskenpflicht in der Osnabrücker Innenstadt, können die von vielen Bürgern ungeliebten Gesichtsbedeckungen nun ganz verzichtet werden – jedenfalls solange man sich auf Straßen und Wegen aufhält. Für geschlossene Räumlichkeiten und wenn es eng wird, gilt die Maskenpflicht allerdings weiter.
Hintergrund für die Rückgabe von Freiheitsrechten ist das derzeit sehr geringe Infektionsgeschehen in der Stadt Osnabrück.
Die 59. Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung schreibt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 10 vor. Mit einem Wert von 6,1 liegt die Stadt heute erstmals seit Langem darunter. Um eine Situation zu vermeiden, in der die Maskenpflicht bei leicht steigenden Zahlen wieder gilt, nur um kurz darauf erneut nicht mehr zu gelten, hat die Stadt die Allgemeinverfügung aufgehoben.
Zurück zur Maskenpflicht nur nach Abwägung der Umstände
Erst wenn die Inzidenzzahl wieder beträchtlich steigen sollte, könnte es nach Abwägung der Umstände wieder eine Maskenpflicht geben.
Von dieser Entscheidung unabhängig gelten weiterhin die Vorgaben der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung. Sie schreibt vor, dass in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, und in den vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Wird es darüber hinaus in der Innenstadt sehr voll, sodass das Abstandsgebot zeitweise nicht mehr eingehalten werden kann, ist ebenfalls auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.