Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften hat die Klagen des 1. FC Union Berlin, des FC St. Pauli und von Holstein Kiel zur Wertung des Bundesliga-Hinrundenspiels zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum abgewiesen. Die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts vom 28. Februar, das Spiel mit 2:0 für Bochum zu werten, bleibt damit bestehen.
Schiedsgericht bestätigt DFB-Urteil
Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften hat am Montag die Einsprüche mehrerer Fußballvereine gegen die Wertung eines Bundesliga-Spiels abgewiesen. Geklagt hatten der 1. FC Union Berlin, der FC St. Pauli und Holstein Kiel gegen die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts, das Hinrundenspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für Bochum zu werten. Die Instanz bestätigte somit das Urteil des Bundesgerichts vom 28. Februar.
VfL Bochum fühlt sich bestätigt
Ilja Kaenzig, Geschäftsführer des VfL Bochum, äußerte sich nach der Entscheidung des Schiedsgerichts zufrieden. „Wir fühlen uns in unserer Auffassung absolut bestätigt, da nun auch in dritter Instanz dasselbe Urteil gefällt wurde“, sagte Kaenzig laut Vereinsangaben. Er hoffe, dass sich beide Vereine nun auf die letzten Bundesliga-Spieltage konzentrieren könnten. Nach Angaben der Bochumer habe das Schiedsgericht das DFB-Urteil als „frei von Rechtsfehlern“ bezeichnet.
Hintergrund: Feuerzeugwurf beim Spiel in Berlin
Der Streit bezog sich auf einen Vorfall beim Bundesliga-Auswärtsspiel des VfL Bochum bei Union Berlin. Während der Partie wurde Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem Feuerzeug getroffen. Da das Wechselkontingent der Bochumer zu diesem Zeitpunkt ausgeschöpft war, musste der Verein das Spiel mit zehn Spielern und Feldspieler Philipp Hofmann als Ersatztorwart zu Ende bringen. Ursprünglich lautete das Endergebnis 1:1, der VfL Bochum hatte jedoch Einspruch eingelegt und erreichte schließlich, dass das Spiel mit 2:0 für die Bochumer gewertet wurde.
✨ durch KI bearbeitet, .