Sanierungsarbeiten auf A30 bis Montag abgeschlossen

(Symbolbild) Autobahn

Die Autobahn Westfalen wird die Sanierung der Fahrbahndecke auf der A30 zwischen Rheine-Nord und Salzbergen wie geplant am Montag (19. Dezember) beenden.

Danach stehen den Verkehrsteilnehmenden die Anschlussstelle Salzbergen sowie die PWC-Anlage Emstal in beiden Fahrtrichtungen wieder zur Verfügung. Auch die Anschlussstelle Rheine-Nord kann zumindest für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen wieder freigegeben werden.

Brücke muss noch verstärkt werden

Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, dürfen an der Anschlussstelle Rheine-Nord jedoch nicht auf die Autobahn auffahren. Das gilt für beide Fahrtrichtungen. „Die Autobahnbrücke im Verlauf der A30 an der Anschlussstelle Rheine-Nord muss zunächst verstärkt werden, bevor sie wieder Lkw auf voller Breite tragen kann. Dazu laufen derzeit die Vorarbeiten“, so Leiter der Außenstelle Osnabrück der Niederlassung Westfalen Burkhard Pott.

Die Verstärkungsmaßnahme wird im Frühjahr 2023 umgesetzt. Bis dahin werden Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zur Anschlussstelle Rheine über die U15 umgeleitet. Die Ausfahrt von der A30 an der Anschlussstelle Rheine-Nord ist aus beiden Richtungen kommend auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab dem 19. Dezember weiterhin möglich.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion