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Richter kippt Anklagen gegen Comey und Letitia James

Ein Bundesrichter hat die Anklagen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James aufgehoben. Grund ist nach seiner Auffassung die unrechtmäßige Ernennung der interimistischen US-Staatsanwältin Lindsey Halligan in Alexandria, Virginia, durch den damaligen Präsidenten Trump. Alle von Halligan eingeleiteten Schritte, einschließlich der Verfahren gegen Comey und James, wurden damit für ungültig erklärt. Die Fälle wurden ohne Vorurteil abgewiesen und könnten daher zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgerollt werden.

Richter erklärt Ernennung Halligans für unrechtmäßig

Bundesrichter Cameron McGowan Currie stellte fest, dass die Ernennung von Lindsey Halligan zur interimistischen US-Staatsanwältin in Alexandria, Virginia, nicht rechtmäßig erfolgt sei. Die Ernennung durch den damaligen Präsidenten Trump sei nach seiner Bewertung ungültig gewesen. In der Folge seien sämtliche von Halligan initiierten Maßnahmen, einschließlich der Anklagen gegen James Comey und Letitia James, unrechtmäßig und würden aufgehoben.

Currie machte deutlich, dass eine unrechtmäßige Ernennung die Handlungen von Halligan, einschließlich der Anklagen, ungültig mache. Die Fälle gegen Comey und James wurden „ohne Vorurteil“ abgewiesen, was bedeutet, dass die Anklagen in der Zukunft erneut erhoben werden könnten.

Streit um Fristen und Ernennungsbefugnisse

Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die gesetzliche 120-Tage-Frist überschritten gewesen sei, innerhalb derer ein interimistischer US-Staatsanwalt ohne Bestätigung durch den Senat oder die Zustimmung der Bezirksrichter tätig sein darf, als Lindsey Halligan ihr Amt übernahm. Nach Auffassung der Verteidigung war Halligans Amtsübernahme daher nicht gedeckt, weshalb alle von ihr eingeleiteten Verfahren, einschließlich der Anklagen gegen James Comey und Letitia James, unzulässig seien.

Die Staatsanwälte unter Halligan hielten dem entgegen, dass der Generalstaatsanwalt die Befugnis habe, qualifizierte Personen zu ernennen. Die 120-Tage-Frist diene demnach als Kontrollmechanismus, schränke aber die grundsätzliche Ernennungsbefugnis nicht ein.

Konsequenzen für die Verfahren gegen Comey und James

Mit der Entscheidung von Richter Currie werden die Anklagen gegen den ehemaligen FBI-Direktor James Comey und die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James aufgehoben. Da die Abweisung ohne Vorurteil erfolgt ist, bleibt die Möglichkeit bestehen, die Anklagen zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu erheben.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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