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Ricarda Lang: Bundeswehr-Ausnahmen machen Bundestariftreuegesetz zahnlos

Die Ausgestaltung des Bundestariftreuegesetzes stößt auf Kritik. Eine Grünen-Abgeordnete bemängelt geplante Ausnahmen und fehlende Kontrollen. Das Bundeskabinett hatte das Gesetz im August verabschiedet, das sicherstellen soll, dass nur Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die Tariflöhne zahlen.

Kritik an Ausnahmen und Kontrollen

Die Bundestagsabgeordnete Ricarda Lang (Grüne) hat die Ausgestaltung des Bundestariftreuegesetzes kritisiert. „Die von Schwarz-Rot geplanten Ausnahmen entkernen das Gesetz: Gerade die Komplettausnahmen bei der Bundeswehr und nicht ausreichende Kontrollen machen das Gesetz zahnlos“, sagte Lang der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe) in Bezug auf die Antworten des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage.

„Das Bundestariftreuegesetz haben wir lange gefordert“, erklärte die Grünen-Politikerin. „Im Kern ist es richtig: Wer mit öffentlichem Geld Aufträge bekommt, muss nach Tarif bezahlen und gute Arbeitsbedingungen gewährleisten.“ Sie kritisierte aber, dass verteidigungs- und sicherheitspolitische Aufträge nicht unter das Gesetz fallen und dass keine stichprobenartigen Kontrollen erfolgen.

Beschluss und Ziel des Gesetzes

Das Bundeskabinett hatte das Gesetz im August verabschiedet. Es soll sicherstellen, dass nur Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die Tariflöhne zahlen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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