Die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz wird am 22. März 2026 stattfinden. Dies teilte die Landesregierung am Dienstag mit und erklärte, dass der Termin in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter festgelegt wurde. Mit dieser Entscheidung wird Klarheit für alle Beteiligten geschaffen, so Innenminister Michael Ebling (SPD).
Wahltermin und verfassungsrechtliche Vorgaben
Michael Ebling, Landesinnenminister von Rheinland-Pfalz, betonte die Bedeutung der Terminwahl: „Mit der Festlegung des Wahltermins schaffen wir Klarheit für alle Beteiligten“, erklärte Ebling. Der Termin am 22. März 2026 erfülle die verfassungsrechtlichen Vorgaben und berücksichtige die organisatorischen Anforderungen der Wahlämter, so Ebling weiter. Ein weiterer Vorteil des gewählten Datums sei der Umstand, dass es außerhalb der Osterferien liege und somit eine rechtzeitige Konstituierung des neuen Landtags ermögliche.
Verfassungsmäßige Rahmenbedingungen
Die Wahl zum Landtag muss nach den Regeln der Landesverfassung frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der aktuellen Wahlperiode stattfinden. Diese begann am 18. Mai 2021. Michael Ebling erläuterte, dass trotz intensiver Abstimmungen mit Baden-Württemberg kein gemeinsamer Wahltag für 2026 gefunden werden konnte.
Praktische Überlegungen
Dennoch sei der 22. März 2026 für Rheinland-Pfalz ein geeigneter Termin, so Ebling. „Mit dem 22. März 2026 haben wir für Rheinland-Pfalz einen gut geeigneten Termin festgelegt, der einen geordneten Wahlablauf sicherstellt und die Kommunalverwaltungen dahingehend entlastet, da das Einreichen der Wahlvorschläge nicht mit der Urlaubszeit rund um den Jahreswechsel zusammenfällt,“ erklärte der Innenminister.
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