Die Bundesregierung treibt die Reform des Bürgergeldes voran. Ein Vorschlag der zuständigen Ministerin wird nach Angaben aus dem Kanzleramt in den nächsten Tagen erwartet. Geplant ist, das Bürgergeld durch eine Grundsicherung mit veränderten Regeln zu ersetzen und dabei Einsparungen zu erzielen. Dabei gelten verfassungsrechtliche Grenzen zu möglichen Sanktionen.
Zügige Vorschläge und klare Vereinbarungen
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) erwartet zeitnah einen Entwurf von Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas. „Die Bundesarbeitsministerin wird in den nächsten Tagen einen Vorschlag unterbreiten“, sagte Frei der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Mit dem werden wir dann arbeiten.“, sagte Frei der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Man habe „eine klare Vereinbarung dazu im Koalitionsvertrag“, so Frei. „Und daran wird sich die Ministerin orientieren.“, sagte Frei der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Einsparziel und Ausgestaltung
Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angepeilten Einsparungen in Höhe von fünf Milliarden Euro hält Frei für realistisch. „Das ist erreichbar“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Man wolle das Bürgergeld ersetzen durch eine Grundsicherung. „Die hat andere Karenzzeiten, andere Zumutbarkeitsregeln, da gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Und vieles anderes mehr.“, sagte Frei der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). Gieße man das alles in Gesetzesform, „bin ich davon überzeugt, dass man erhebliche Mittel einsparen kann“, sagte Frei der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Verfassungsrechtliche Grenzen
Die Bundesregierung muss sich bei der Reform an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten. Es hatte 2019 geurteilt, dass die den Grundsicherungsanspruch fundierende Menschenwürde allen zustehe und selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren gehe. Sanktionen seien zwar grundsätzlich möglich, aber Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig.
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