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Regierung sieht Gesetze gegen illegale Autorennen ausreichend

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Bei einem mutmaßlichen illegalen Autorennen in Ludwigsburg sind am Donnerstag zwei junge Frauen ums Leben gekommen. Während die Polizei die Ermittlungen gegen die Unfallverursacher fortsetzt, sieht die Bundesregierung die derzeitigen gesetzlichen Regelungen als ausreichend an. Das Verkehrsministerium verweist auf bestehende Straftatbestände, während das Justizministerium eine Verschärfung der Gesetze der nächsten Regierung überlassen will.

Unfallhergang und Ermittlungen

Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei sind zwei Fahrer mit ihren schwarzen Mercedes S-Klassen nahe einer Autobahnauffahrt in Ludwigsburg um die Wette gefahren. Dabei erfassten sie einen Ford Focus, in dem sich zwei junge Frauen befanden. Diese erlagen ihren Verletzungen. Einer der mutmaßlichen Unfallverursacher, ein 32-jähriger türkischer Staatsangehöriger, wurde mit leichten Verletzungen festgenommen. Der zweite Fahrer war zunächst flüchtig, sein Fahrzeug wurde allerdings in der Nähe der Unfallstelle aufgefunden und abgeschleppt.

Reaktionen der Bundesregierung

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums erklärte auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur: „Es gibt bereits einen Straftatbestand der Veranstaltung von oder der Teilnahme an verbotenen Autorennen.“ Das Justizministerium ergänzte zudem, dass es der kommenden Bundesregierung obliegen werde, über eventuelle Strafverschärfungen zu entscheiden. „Aber derzeit ist derartiges nicht vom Justizministerium aus geplant“, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage der dts Nachrichtenagentur.

Aktueller Stand der Gesetzgebung

Die aktuelle Gesetzeslage sieht bereits Strafen für die Veranstaltung und Teilnahme an illegalen Autorennen vor. Die Bundesregierung sieht laut Verkehrsministerium keine Notwendigkeit für sofortige Änderungen. Die Diskussion um potenzielle Verschärfungen der Gesetzgebung wird jedoch von der nächsten Bundesregierung geführt werden müssen, wie das Justizministerium betonte.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

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