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Regierung plant Industriestrompreis-Rabatt für 91 energieintensive Branchen

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, mindestens 91 Sektoren und Teilsektoren der energieintensiven Industrie durch einen vergünstigten Industriestrompreis zu entlasten. Ein internes Konzept aus dem Ministerium, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet, sieht vor, sich bei der Auswahl der antragsberechtigten Unternehmen an einer EU-Liste besonders stromintensiver Branchen zu orientieren.

Orientierung an EU-Liste für stromintensive Unternehmen

Das Bundeswirtschaftsministerium will sich bei der Auswahl der antragsberechtigten Unternehmen an der EU-Liste „Kuebll“ orientieren, die besonders stromintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen auflistet. Das geht aus einem internen Konzept aus dem Ministerium hervor, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Das Haus von Ministerin Katherina Reiche (CDU) plant demnach, mindestens 91 Sektoren beziehungsweise Teilsektoren der energieintensiven Industrie durch den Industriestrompreis zu entlasten.

Betroffene Branchen und mögliche Erweiterung

Konkret soll der Industriestrompreis für einen Teil der Unternehmen von der EU-Liste gelten. Zu den 91 Sektoren und Teilsektoren gehören laut dem Konzeptpapier „Teile der chemischen Industrie, die Metallindustrie, Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Glas- und Keramikherstellung, die Produktion von Zement, Batteriezellen und Halbleitern, ebenso wie Teile der Papierindustrie, des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung“. Laut dem Eckpunktepapier, das jetzt in der Bundesregierung abgestimmt werden soll, muss es dabei aber nicht bleiben. Das Ministerium will demnach Verbände aufrufen, entsprechende Nachweise vorzulegen, um möglicherweise weitere Branchen vom Industriestrompreis begünstigen zu lassen.

Zeitrahmen, Preis und EU-Vorgaben

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hatte sich in der vergangenen Woche darauf verständigt, dass Unternehmen ab 2027 den Industriestrompreis beantragen und rückwirkend ab 2026 ausgezahlt bekommen können. Dieser soll bei fünf Cent pro Kilowattstunde liegen. Klar ist bereits die Vorgabe der EU, dass die Unternehmen nur 50 Prozent ihres Stromverbrauchs vergünstigt bekommen können. Das Ministerium schlägt in dem Konzept jetzt aber vor, den Betrieben die Möglichkeit zu geben, diese anrechenbare Strommenge aufzuteilen, „damit Investitionen möglichst schnell angereizt werden“. Die Unternehmen können sich im ersten Jahr deutlich mehr als 50 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent und im dritten Jahr entsprechend weniger als 50 Prozent ihrer Strommenge anrechnen lassen, so der Vorschlag.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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