Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger ein monatliches Ruhegeld von rund 18.400 Euro zahlen muss – jedoch vorerst nur für einen Monat. Über weitere mögliche Ruhegeldansprüche wurde noch nicht entschieden, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.
Entscheidung des Landgerichts Berlin
Im Zentrum des aktuellen Verfahrens stand der Rechtsstreit zwischen Patricia Schlesinger und dem RBB. Nach ihrer Abberufung am 15. August 2022 und der anschließenden fristlosen Kündigung durch den Verwaltungsrat hatte Schlesinger den Sender auf Zahlung eines Ruhegeldes verklagt. Das Landgericht Berlin gab Schlesinger am Mittwoch Recht und entschied, dass der RBB ihr das geforderte monatliche Ruhegeld von rund 18.400 Euro zunächst für einen Monat zahlen muss. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, bleibt offen, wie mit weiteren Ruhegeldansprüchen in Zukunft umgegangen wird.
Hintergrund des Rechtsstreits
Die Kündigung und die anschließende gerichtliche Auseinandersetzung stehen im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um den sogenannten RBB-Skandal. Nachdem Schlesinger im August 2022 abberufen und fristlos gekündigt worden war, reichte sie Klage gegen den RBB ein. Der Sender reagierte seinerseits mit einer Gegenklage.
Vorwürfe und laufende Ermittlungen
Im Jahr 2022 war Patricia Schlesinger über Wochen massiver Kritik ausgesetzt. Ihr wurde ein teurer Umbau ihrer damaligen Arbeitsräume vorgeworfen, ebenso wie angebliche Vetternwirtschaft und mutmaßlich falsche Abrechnungen. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt weiterhin im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal.
✨ durch KI bearbeitet, .

