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Raser mit offenem Haftbefehl und ohne Fahrerlaubnis: wieder auf freiem Fuß

Rasen, Drängeln, fehlender Führerschein und ein offener Haftbefehl. Mit etwas Geld läßt sich mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft scheinbar alles regeln.

Am Mittwochvormittag, so die Polizeiinspektion Osnabrück, fiel einer Zivilstreife auf der A33 in Fahrtrichtung Diepholz eine Mercedes C-Klasse auf, die mit zu geringem Abstand fuhr. Bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h betrug der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug lediglich etwa 12 Meter.​

Im weiteren Verlauf beschleunigte der Fahrer auf freier Strecke erheblich und wurde im Bereich eines Tempolimits bei erlaubten 100 km/h mit einer vorwerfbaren Geschwindigkeit von 188 km/h gemessen.​

Mit Haftbefehl gesucht? Kein Problem, Geld war genug da

Bei der anschließenden Kontrolle wies sich der Fahrer mit einer französischen ID-Card und einem französischen Führerschein aus. Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann ein „Führerschein-Sperrvermerk“ vorliegt. Dabei handelt es sich um eine behördliche Anordnung, dass auch ein ausländischer Führerschein – wenn dieser vorgelegt wird – in Deutschland nicht gültig ist.
Zudem bestand ein offener Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Höhe von über 1.000 Euro, den der Fahrer vor Ort beglich.​

Staatsanwaltschaft entscheidet: Mann darf eine ‚Sicherheitsleistung‘ hinterlegen

Da der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Sicherheitsleistung einbehalten. Das von ihm geführte Fahrzeug war ein Mietwagen.

 
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