Vor Landgericht Zweibrücken: Mord oder Körperverletzung mit Todesfolge?
Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess um den Tod des Zugbegleiters Serkan Çalar begonnen. Der 36-Jährige war am 2. Februar in einem Regionalexpress bei Landstuhl während einer Fahrkartenkontrolle angegriffen und zwei Tage später seinen Verletzungen erlegen. Der 26-jährige Angeklagte, ein griechischer Staatsbürger, soll dem Opfer mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben, wie die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mitteilt. Während diese zunächst Mord aus niedrigen Beweggründen anklagte, stuft das Gericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge ein. Ein Tötungsvorsatz sei aktuell nicht nachweisbar, heißt es in der Begründung. Das Urteil wird für den 9. Juli erwartet.
Familie fordert Gerechtigkeit für Bahnmitarbeiter
Die Familie des Opfers zeigt sich enttäuscht von der Herabstufung der Anklage. „Mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen – was unserem Bruder angetan wurde, ist mehr als Körperverletzung mit Todesfolge“, betonte Eray Çalar, einer der Brüder, wie n-tv berichtet. Die Angehörigen fordern Gerechtigkeit nicht nur für ihren Bruder, sondern für alle Bahnmitarbeiter, die ähnlichen Gefahren ausgesetzt sind. Çalar hinterlässt zwei Söhne im Alter von zehn und zwölf Jahren sowie eine Verlobte. Er war seit 15 Jahren als Zugbegleiter tätig und hatte bereits zuvor Übergriffe erlebt, wie der Bruder gegenüber der Tagesschau schildert.
Angeklagter bestreitet Tötungsvorsatz trotz Geständnis
Der Angeklagte hat das Tatgeschehen eingeräumt, bestreitet jedoch einen Tötungsvorsatz und beruft sich teilweise auf Erinnerungslücken, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Er war bereits am Tattag in einem französischen Schnellzug aufgefallen, als er sich bei einer Kontrolle weigerte, Ticket oder Ausweis vorzuzeigen, und randalierte, wie die Tagesschau weiter berichtet. Der Prozess soll klären, ob die Tat als Mord oder als Körperverletzung mit Todesfolge zu werten ist. Sollten sich im Laufe der Verhandlung Hinweise auf einen Tötungsvorsatz ergeben, könnte das Gericht die Anklage noch anpassen.
Bahnpersonal täglich über achtmal Gewalt ausgesetzt
Der Fall löste bundesweit eine Debatte über die Sicherheit von Bahnpersonal aus. Allein im vergangenen Jahr gab es laut Bundespolizei über 3.200 Gewaltdelikte gegen Mitarbeiter von Eisenbahnverkehrsunternehmen – mehr als acht pro Tag. Als Reaktion kündigte die Deutsche Bahn Maßnahmen wie mehr Bodycams und Notfallknöpfe an, wie ZDFheute berichtet. Eine verbindliche Doppelbesetzung von Zugbegleitern, die von Gewerkschaften und Angehörigen gefordert wird, ist jedoch nicht geplant. Nur Niedersachsen sieht diese in seinen Ausschreibungen vor, während andere Bundesländer die Entscheidung den Nahverkehrsunternehmen überlassen.
