Immer mehr junge Menschen geraten durch private Studienkredite in finanzielle Schwierigkeiten, wie der Hamburger Rechtsanwalt Achim Tiffe gegenüber dem „Spiegel“ berichtete. Tiffe, der mehr als 60 solcher Fälle bearbeitet, kritisiert die als „sittenwidrig“ empfundenen Vertragskonditionen und überhöhten Zinsen. Einige Gerichte teilen diese Einschätzung und haben bereits zugunsten betroffener Studierender entschieden.
Warnungen vor privaten Studienkrediten
Achim Tiffe warnt eindringlich vor den Angeboten privater Kreditgeber. „Häufig werden Studierende am Campus oder im Internet von den Anbietern überrumpelt, und sie unterschreiben Verträge, die sich nachher als Zwangsjacke herausstellen“, erklärte er dem „Spiegel“. Die Konditionen dieser Kredite nennt er „sittenwidrig“, da sowohl die Zinsen als auch die Vertragslaufzeiten oft sehr ungünstig für die Kreditnehmer seien. So entschied auch das Landgericht Aachen bereits 2016 zugunsten eines Ex-Studenten, der beklagte, nicht hinreichend über die Zinsen informiert worden zu sein.
Verstärkte Nachfrage nach privaten Bildungsfonds
Trotz solcher Erfahrungen suchen viele Studierende nach Alternativen zu staatlichen Angeboten wie Bafög oder KfW-Krediten. Hintergrund ist die zwischenzeitliche Zinserhöhung der KfW auf neun Prozent, wie das Magazin berichtet. Ulrich Müller, Experte für Studienkredite am Centrum für Hochschulentwicklung (CHE), erklärte: „Weil staatliche Angebote zur Studienfinanzierung derzeit nicht angemessen und attraktiv gestaltet sind, greifen Studenten vermehrt auf private Bildungsfonds zurück.“
Kritik und Reaktionen
Ein konkreter Fall, über den der „Spiegel“ berichtet, zeigt die Belastungen, die mit solchen Krediten verbunden sein können. Eine Betroffene zahlt monatlich 577 Euro, was 9,5 Prozent ihres Bruttolohns entspricht, und muss innerhalb von zehn Jahren mehr als das Doppelte der aufgenommenen Summe zurückzahlen. Die Hochschule, an der sie studierte, die Internationale Hochschule in Bad Honnef, hat ihre Zusammenarbeit mit dem betroffenen Kreditunternehmen inzwischen zur Prüfung gestellt und will dessen Finanzierungsmöglichkeiten künftig nicht mehr aktiv bewerben.
Das betroffene Unternehmen verteidigt sich mit dem Hinweis auf ein Urteil des OLG Stuttgart, wonach eine Sittenwidrigkeit nicht allein aus dem Vergleich mit marktüblichen Zinsen abgeleitet werden könne. Zudem habe man die Gesamtsumme der Abschlagszahlungen in neueren Verträgen auf das Doppelte der Fördersumme gedeckelt und dies auch in Altverträgen „in der Praxis“ so gehandhabt.
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