Polizisten verletzt und angespuckt – Ladendieb zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt

Ein Ladendieb wurde zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 21-Jährige wurde am Mittwoch (8. September 2021) auf frischer Tat ertappt und der Polizei übergeben. Auf der Dienststelle verhielt sich der Mann verbal und körperlich aggressiv gegenüber den Beamten und versetzte einem 34-jährigen Polizisten einen Kopfstoß.

Am Mittwochnachmittag, gegen 18.45 Uhr, wurde ein 21-Jähriger bei einem Ladendiebstahl in einem Modehaus in der “Großen Straße” von einem Mitarbeiter auf frischer Tat angetroffen und der Polizei übergeben. Aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes in Deutschland ordnete die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens an, der Beschuldigte wurde festgenommen und verblieb über Nacht im Polizeigewahrsam. Auf der Dienststelle verhielt sich der 21-jährige Mann aus Algerien verbal und körperlich aggressiv gegenüber den Beamten. Während der Durchführung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen versetzte der Mann einem 34-jährigen Polizisten einen Kopfstoß und verletzte diesen leicht. Darüber hinaus bespuckte und beleidigte der Beschuldigte mehrere Ermittlungsbeamte.

Bewährung

Am Donnerstagmorgen wurde der Mann vor dem Amtsgericht Osnabrück einem Haftrichter vorgeführt. Der 21-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Der 34-jährige Polizeibeamte ist weiterhin dienstfähig.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion