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Startseite Deutschland & die WeltPolizei sieht Ermittlungsarbeit durch Urteil nicht gefährdet
Deutschland & die Welt

Polizei sieht Ermittlungsarbeit durch Urteil nicht gefährdet

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. August 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 7. August 2025
Gewerkschaft der Polizei am 27.03.2025 / via dts Nachrichtenagentur
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Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag ein Urteil zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner verkündet, das nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Ermittlungsarbeit der Polizei nicht einschränkt. GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke bewertet das Urteil grundsätzlich positiv und sieht die wichtigsten Ermittlungsinstrumente für die Polizei weiterhin gegeben.

Urteil bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Überwachungsinstrumente

Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist aus meiner Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten.“ Weiter führte Kopelke aus: „Das Gericht bestätigt die Verfassungsmäßigkeit und Notwendigkeit sowohl präventiver als auch strafprozessualer Überwachungsinstrumente für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.“ Die Online-Durchsuchung werde laut Kopelke nicht grundlegend infrage gestellt, sondern sei lediglich aus formellen Gründen verfassungswidrig. Dies bezeichnete er als einen „formalen, aber durchaus lösbaren Mangel“.

Bedeutung für die Ermittlungsarbeit der Polizei

Laut Kopelke zeigt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, „dass die Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung weiterhin für die Verfolgung schwerer Kriminalität erlaubt ist und sichert der Polizei ein wesentliches Ermittlungsinstrument“. Gerade im Bereich schwerer Straftaten sei der Zugriff auf verschlüsselte digitale Kommunikation für die erfolgreiche Strafverfolgung unerlässlich. Kopelke betonte: „Damit bleibt sichergestellt, dass bei besonders schwerwiegenden Delikten moderne Ermittlungsbefugnisse eingesetzt und kriminelle Aktivitäten auch im digitalen Raum wirksam verfolgt werden können.“

Auswirkungen auf Ermittlungen bei geringeren Straftaten

Zur Reichweite des Urteils erläuterte Kopelke, die Nichtigkeit betreffe nur „kleinere Kriminalität“ und sei deshalb zu verkraften. „Die Quellen-TKÜ wurde in den vergangenen Jahren vor allem bei Ermittlungen zu Drogenkriminalität eingesetzt“, so Kopelke. Das sei auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterhin möglich.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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