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Polizei Osnabrück gibt Tipps zum Beginn der Motorradsaison

Mit dem Beginn der Motorradsaison sind wieder zahlreiche Biker
unterwegs, die ihre Maschinen nach der langen Winterpause aus der Garage holen
und sich auf die ersten Fahrten freuen. Die Polizei Osnabrück nutzt diesen
Zeitpunkt, um Motorradfahrern wertvolle Tipps zu geben, wie sie sicher durch die
Saison kommen und Unfälle vermeiden können.

Tipps und Hinweise der Polizei

Um sicher durch die Saison zu kommen und Unfälle zu vermeiden empfiehlt die Polizei  daher, folgende Punkte zu beachten:

Überprüfung der Verkehrssicherheit

Nach der langen Winterpause sollte das Motorrad gründlich auf seine Verkehrstauglichkeit geprüft werden. Bremsen, Reifen, Beleuchtung und Flüssigkeitsstände sollten kontrolliert werden, um sicher unterwegs zu sein.

Fahrvermögen realistisch einschätzen

Gerade zu Beginn der Saison ist es
wichtig, das eigene Fahrvermögen nicht zu überschätzen. Fahren Sie vorsichtig
und nehmen Sie sich Zeit, sich wieder an das Fahrgefühl und die Technik des
Motorrads zu gewöhnen.

Defensives Fahren

Fahren Sie stets defensiv und behalten Sie andere
Verkehrsteilnehmer im Blick. Es ist nicht auszuschließen, dass Autofahrer noch
nicht auf die erhöhte Anzahl an Motorrädern eingestellt sind.

Sichere Schutzkleidung

Auch bei kurzen Fahrten oder bei sommerlichen
Temperaturen sollte auf Schutzkleidung nicht verzichtet werden. Ein kompletter
Schutzhelm, Handschuhe und eine gute Schutzbekleidung sind unverzichtbar.

Fahr- und Sicherheitstrainings

Um sich nach einer längeren Fahrpause wieder
optimal auf die Maschine und verschiedene Fahrsituationen einzustellen,
empfiehlt die Polizei die Teilnahme an einem Fahr- und Sicherheitstraining.
Besonders am Saisonbeginn kann dies entscheidend zur Sicherheit beitragen.

 
PM
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Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

  

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