Der Kommandeur des Landeskommandos NRW der Bundeswehr, Brigadegeneral Hans-Dieter Müller, fordert eine Rückkehr zur Pflicht für Arbeitgeber, Reservisten für Wehrübungen freizustellen. Müller sieht in der derzeitigen Regelung, die auf Freiwilligkeit beruht, eine Einschränkung für interessierte Reservisten, insbesondere im Bereich des Heimatschutzes.
Rückkehr zur Pflicht für Arbeitgeber
Hans-Dieter Müller</strong, Brigadegeneral und Kommandeur des Landeskommandos NRW, äußerte in einem Interview mit der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" und der "Westfalenpost" (Montagsausgaben) den Wunsch, das sogenannte "Doppelte Freiwilligkeitsprinzip" bei der Einberufung von Reservistendienst-Leistenden abzuschaffen. Derzeit müssen sowohl die Reservisten als auch ihre Arbeitgeber der Teilnahme an Wehrübungen zustimmen. Müller argumentiert, dass eine Verpflichtung der Unternehmen, Reservisten freizustellen, eine sinnvolle Maßnahme wäre. Dies würde es erlauben, Reservisten beispielsweise für zwei Wochen im Jahr für militärische Aufgaben zu gewinnen.
Interesse am Heimatschutzregiment
Das Interesse am Heimatschutzregiment sei laut Müller erheblich gewachsen. Seit der Aufstellung des Regiments im Oktober 2023 wurden bereits rund 2.500 Bewerbungen eingereicht, von denen bisher 665 zu einer „Beorderung“ führten. Dennoch benötigt man aus Erfahrung etwa 4.000 Einladungen, um letztlich 1.000 Reservisten für Übungen zu gewinnen. „Meist kann aus beruflichen Gründen nur jeder Vierte einer Einladung folgen“, so der Brigadegeneral. Die derzeitige Freiwilligkeit erschwere den Zugang für Interessierte erheblich und begrenze die Möglichkeiten zur Teilnahme an wichtigen Aufgaben wie dem Heimatschutz.
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