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Startseite Deutschland & die WeltPatienten zahlen für Kassenleistungen unnötig aus eigener Tasche
Deutschland & die Welt

Patienten zahlen für Kassenleistungen unnötig aus eigener Tasche

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Oktober 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 23. Oktober 2024
Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Einem Aufruf der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zufolge, müssen viele Patienten in Deutschland für Behandlungen zahlen, die eigentlich durch ihre Krankenkasse gedeckt sein sollten. Die Auswertung der rund 300 Meldungen, die zwischen Februar und September eingegangen sind, zeigt, dass etliche Behandlungen unberechtigterweise als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden, obwohl diese eigentlich Kassenleistungen sind.

Praktiken bei IGeL-Leistungen

Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im VZBV, betonte, dass Patienten darauf vertrauen müssen, dass sich ärztliches Handeln ausschließlich am Bedarf der Patienten orientiert. „Ärzte seien verpflichtet, ihre Patienten wahrheitsgemäß darüber aufzuklären, welche Leistungen unter welchen Bedingungen von der Krankenkasse übernommen werden“, sagte sie. Ihre Aussage unterstreicht die Bedeutung der Transparenz und Verantwortung im medizinischen Bereich: „Eine Praxis ist keine Verkaufsfläche.“

Die Rolle der Bundesregierung

Die Verbraucherzentrale erwartet von der Bundesregierung eine Verbesserung der Patientenrechte. Patienten benötigen mehr Schutz vor „fragwürdigen IGeL-Praktiken“. Nach Berichten des VZBV mussten einige Patientinnen bei Frauenärzten für Ultraschalluntersuchungen der Brust bis zu 165 Euro selbst bezahlen, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag.

Beschwerden gingen über verschiedene Fachrichtungen ein

Ebenfalls wurden Kontrolluntersuchungen und Tests zur Feststellung der Sehstärke von einigen Augenärzten als Selbstzahlerleistungen abgerechnet. Besonders viele Beschwerden (26 Prozent) gab es über Hautärzte: Trotz einer Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse für Hautkrebsfrüherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre, wurden Patienten aufgefordert, die Kosten für die Screenings selbst zu tragen oder Zuzahlungen zu leisten. Teilweise waren diese bis zu 90 Euro. Es gab auch viele Beschwerden über Augenärzte, Orthopäden sowie Ärzte der Allgemein- und Inneren Medizin.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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