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Startseite Deutschland & die WeltOVG-Urteil: Wadephul sieht keinen Kurswechsel bei Afghanen-Aufnahme
Deutschland & die Welt

OVG-Urteil: Wadephul sieht keinen Kurswechsel bei Afghanen-Aufnahme

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. September 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 2. September 2025
Johann Wadephul (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erwartet der Bundesaußenminister keine Änderungen bei der Aufnahme von Afghanen im Rahmen des Ortskräfte- und anderer Programme. Das Gericht erklärte am Montag den Stopp der Aufnahmeverfahren durch die Bundesregierung und die Verweigerung von Visa für eine afghanische Familie durch das Auswärtige Amt im Frühsommer für rechtmäßig. Während seiner Indien-Reise bekräftigte der Minister in Bangalore gegenüber dem Sender „Welt TV“ die Einhaltung von Zusagen, verwies aber auf mögliche Widerrufe aus Sicherheits- und Identitätsgründen.

Äußerungen in Bangalore

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sagte am Dienstag während seiner Indien-Reise in Bangalore dem Sender „Welt TV“ zu der Gerichtsentscheidung: „Wo wir eine Zusage gemacht haben, da müssen wir diese Zusage einhalten.“

Der Minister weiter sagte dem Sender „Welt TV“: „Natürlich werden wir diese Zusage widerrufen, wenn es Gründe gibt, die gegen die Aufnahme von Personen sprechen, etwa weil die Identität falsch ist, etwa weil Sicherheitsgefährdungen von derartigen Personen ausgehen könnten.“

Zu solchen Fällen erklärte Wadephul dem Sender „Welt TV“, solche Personen werde man „selbstverständlich nicht automatisch nach Deutschland aufnehmen“. Aber es gelte eben auch, so Wadephul dem Sender „Welt TV“: „Wo Deutschland eine Zusage gemacht hat, da wird Deutschland dazu stehen.“

Gerichtsentscheidung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem unanfechtbaren Beschluss dargelegt, dass eine Erklärung der Aufnahmebereitschaft in der Vergangenheit „keinen Visumsanspruch“ begründe. Die Bundesregierung habe hier ein „weites Ermessen“. Das Oberverwaltungsgericht hob damit ein gegenteiliges Verwaltungsgerichts-Urteil auf.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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