Osnabrücker Zoll deckt illegale Beschäftigung im Landkreis Diepholz auf — Vier Arbeitnehmer mit gefälschten Ausweisen angetroffen

Bei einer Baustellenkontrolle am Mittwoch, dem 18. August 2021, im Landkreis Diepholz haben Beschäftigte des Hauptzollamtes Osnabrück vier illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Beamten wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Gefälschte Ausweise

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten vier Arbeitnehmer bei Bautätigkeiten an, welche sich mit rumänischen Ausweisdokumenten auswiesen. Bei der anschließenden Überprüfung der Ausweisdokumente stellten die Ermittler fest, dass es sich hierbei um Fälschungen handelte. Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass es sich tatsächlich um ukrainische Staatsbürger handelte. Einen Aufenthaltstitel, der Ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt, besaßen sie nicht.

Ermittlungen dauern an

Gegen sie wurden Strafverfahren wegen der Urkundenfälschung und des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Vom zuständigen Ausländeramt erhielten die vier Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Osnabrück dauern an.

Titelbild: /Foto: HZA Osnabrück


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion