Osnabrücker Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 553.000 Euro auf

Zollkontrolle. Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte am 23. Februar 2022 einen Inhaber einer Baufirma aus dem Landkreis Emsland wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 57 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in 19 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Darüber hinaus verhängte das Amtsgericht ein Bußgeld gegen den Angeklagten in Höhe von 4.000 Euro wegen des Verstoßes gegen den Mindestlohn, aufgrund der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch das Hauptzollamt Osnabrück.

Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung

Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Juni 2012 bis Oktober 2017 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von rund 308.000 Euro. Außerdem hinterzog der Mann noch Steuern von circa 245.000 Euro.

Zur Verschleierung der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse und der Schwarzlohnzahlungen an seine Arbeitnehmer verschaffte sich der Unternehmer unrichtige fingierte Belege von Dritten, sogenannte Abdeckrechnungen, mit denen er vorspiegelte, von ihm beauftragte Subunternehmer hätten die Leistung durch eigene Arbeitskräfte erbracht. Dies war tatsächlich jedoch nicht der Fall.

“Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche”, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Polizei Pressestelle
Polizei Pressestelle
Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: Diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht durch uns gekürzt. Wir halten ungefilterte Berichterstattung für wichtiger als politische Korrektheit.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion