Osnabrücker Impfaktionen im VfL-Stadion und im Rosenhof

Im April finden gleich zwei Impfaktionen in außergewöhnlichem Ambiente statt. Am 7. und 19. April wird an der Bremer Brücke sowie am 12. April und 13. April im Rosenhof geimpft. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.

Im VfL-Stadion sind am 7. und 19. April von 11 bis 17:30 Uhr sowohl Erst- und Zweitimpfungen ab fünf Jahren sowie zusätzliche Booster-Impfungen ab zwölf Jahren möglich. Eine Drittimpfung ist für alle Personen ab zwölf Jahren mit einem empfohlenen Mindestabstand von drei Monaten zur Zweitimpfung möglich. Personen ab 70 Jahren können darüber hinaus bereits ihre vierte Impfung erhalten, wenn sie den Abstand von drei Monaten zur Drittenimpfung einhalten. Kinder werden nur geimpft, wenn eine erziehungsberechtigte Person anwesend ist.

Geimpfte erhalten VfL-Überraschung

Zutritt ist über die Geschäftsstelle an der Bremer Brücke möglich. Die Impfungen finden in den Logen mit Blick auf den Stadionrasen statt. Nach der Impfung erhalten alle Geimpften eine VfL-Überraschung. Alle Personen bis 29 Jahren sowie Schwangere ab der 13. Woche unabhängig vom Alter bekommen den Biontech-Impfstoff geimpft. Teilnehmer ab 30 Jahren haben die Wahl zwischen Biontech und Moderna. Für Erstimpfungen wird außerdem der Proteinimpfstoff von Novavax bereitstehen.

Personen zwischen 12 und 15 Jahren dürfen mit der Einverständniserklärung (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf Einwilligungs- und Anamnesebogen) auch ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten geimpft werden. Impfwillige Personen ab 16 Jahren dürfen selbst unterschreiben. Der Parkplatz an der Scharnhorststraße ist kostenfrei.

Ähnliches gilt bei der Impfaktion im Rosenhof

Auch hier sind am 12. und 13. April von 11 bis 17:30 Uhr Erst-, Zweit- und Drittimpfungen lediglich ab 12 Jahren mit einem empfohlenen Mindestabstand von drei Monaten zur Zweitimpfung sowie die vierte Impfung möglich.

Ausgefüllte Formulare mitbringen

Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis sowie der Impfpass. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Einwilligungs- und Anamnesebogen sollten im Vorfeld augefüllt werden. Das Ausfüllen der Unterlagen vor Ort ist ebenfalls möglich. Die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikates ist durch das mobile Impfteam nicht möglich. Dieses kann nach der Impfung in ausgewählten Apotheken, online unter impfportal- niedersachsen.de oder telefonisch unter: 0800 99 88 66 5 mithilfe de Chargennummer beantragt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.osnabrueck.de/impfen oder unter der städtischen Impfhotline 0541 323-4444.


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