Kommunalaufsicht will sich nicht gegen Neumarktsperrung stellen

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport – die Kommunalaufsicht – hat Oberbürgermeister Wolfgang Griesert darüber informiert, dass es keinen Anlass sehe, den Ratsbeschluss vom 30. Mai zu beanstanden.

Update: Hier das Schreiben aus Hannover als PDF zum Download.

Der Rat hatte die Teileinziehung der Straße Neumarkt und einen Teil des Neuen Grabens beschlossen, Wolfgang Griesert hatte diesen Beschluss dem Innenministerium zur Prüfung vorgelegt.

Nach Paragraf 88 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Oberbürgermeister der Kommunalaufsicht „unverzüglich über den Sachverhalt zu berichten“, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses hat. Dass der Oberbürgermeister dieses Mittel gewählt hat, unterstreicht die Bedeutung seines Vorbehalts, so das Presseamt der Stadt Osnabrück in einer ersten Stellungnahme.

Das Ministerium, unter Leitung von Grieserts Amtsvorgänger Boris Pistorius (SPD), wollte den Zweifeln des Osnabrücker OB aber nicht folgen.

Griesert kritisiert Entscheidung der Kommunalaufsicht

„Obwohl die Kommunalaufsicht auf das wichtigste Argument gar nicht eingegangen ist, dass nämlich zurzeit weder Stadt noch Umweltministerium praktikable Lösungen für das wachsende Schadstoffproblem am Wall und die damit verbundene Belastung für die Anwohner haben, akzeptiere ich selbstverständlich das Ergebnis der Prüfung“, erklärt Griesert.

Nun können die Anlieger klagen

Hatte der Bericht des Oberbürgermeisters an die Kommunalaufsicht zunächst aufschiebende Wirkung, so dass die Verwaltung den Ratsbeschluss nicht umsetzen konnte, so folgt jetzt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses der nächste Schritt. Dazu gehört eine Rechtsbehelfsbelehrung: Anlieger des Neumarktes haben nach der Veröffentlichung einen Monat die Möglichkeit, gegen den Ratsbeschluss zu klagen. Eine Klage hätte aufschiebende Wirkung. Wird keine Klage eingereicht, kann die entsprechende Beschilderung Anfang September erfolgen, die die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr verbietet. Nach dem Willen des Rates sollen zukünftig nur noch Fußgänger, Fahrradfahrer, Busse des öffentlichen Nahverkehrs und Lieferverkehr den Neumarkt nutzen dürfen.

Unabhängig von der Prüfung der Kommunalaufsicht hat die Verwaltung die Planung für den Umbau des Neumarktes weiter vorangetrieben. Auf der Grundlage des Gestaltungsentwurfs des Architekturbüros Lützow 7 kann mit der schrittweisen Neugestaltung im Frühjahr des kommenden Jahres begonnen werden.


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