Auf Nachfrage unserer Redaktion – ein Pressetermin zu den für das kommende Jahr geplanten Kunsthighlights war eigentlich bereits beendet – ließ Kulturstadtrat Wolfgang Beckermann am Montagabend die sprichwörtliche Bombe platzen: “Die Eigentumsrechte an drei Nussbaum-Bildern sind ungeklärt, die Bilder bleiben im Besitz der Stadt”.

Es bedarf etwas Grundwissen um die Feinheiten der Juristerei um diesen Satz zu verstehen. Was Beckermann damit zum Ausdruck bringen wollte – und auf Nachfrage nochmals bestätigte – drei Bilder des Osnabrücker Malers Felix Nussbaum (1904–1944) bleiben in Osnabrück (in “Besitz” der Stadt) und damit auch einem breiten Publikum zugänglich.

Wer das “Eigentum” an den Bildern für sich beanspruchen darf, sei nach allgemeiner Übereinkunft zwischen Stadtverwaltung und IHK “ungeklärt”. Dass allerdings die Geldmittel für den Ankauf aus dem Budget der IHK kamen, scheint unstrittig.

Alles bleibt wie es ist…

Ein Verkauf, wie er im März vergangenen Jahres von der IHK-Vollversammlung beschlossen worden war, sei damit vom Tisch, so der Kultur-Vorstand der Stadtverwaltung.
Man habe sich mit der Industrie- und Handelskammer verständigt, dass wegen der ungeklärten Eigentumsverhältnisse alles bleibe wie bisher. Konkreter: Es gäbe “unterschiedliche Positionen” bezüglich der Eigentumsverhältnisse.

Verlieh IHK Bilder, die ihr überhaupt nicht gehörten?

Von Unsicherheiten über den Eigentumsstatus der drei Bilder war in der Kommunikation der IHK bislang nichts bekannt. Auf einer noch immer online abrufbaren »FAQ-Liste „Felix Nussbaum-Bilder“« [am 3. Juli 2023 aktualisierter Link] beschreibt die IHK sehr deutlich, dass die fraglichen Bilder von ihr in den 70er bzw. 2000er Jahren angeschafft wurden und erst dem Kulturgeschichtlichen Museum und später dem Nussbaum Haus als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt wurden.

Kunst zu sammeln und zu verleihen ist nicht Aufgabe der IHK

Dass sich die IHK, die sich aus Pflichtbeiträgen von Unternehmen und Unternehmern aus der Region finanziert, von ihren Kunstschätzen trennen muss, wurde ihr vom Landesrechnungshof und dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium nahegelegt, da Kunst zu sammeln nicht zu ihren bestimmungsgemäßen Aufgaben gehört.

Bilder seit Erwerb in den Büchern der IHK erfasst

Ebenso wenig wie die IHK bislang Zweifel an ihrem Eigentumsrecht aufkommen ließ, gab es bisher – zumindest gegenüber der Öffentlichkeit – Zweifel daran, dass die Bilder bei der IHK nicht korrekt inventarisiert waren. So schreibt die IHK in ihrer FAQ, dass die Bilder “seit ihrem Erwerb in der IHK-Buchführung erfasst” wurden und seither auch “in den Jahresabschlüssen der IHK (entsprechend der handelsrechtlichen Regelungen) mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten von insgesamt rd. 38.000 EUR ausgewiesen” worden seien.

Suche nach einem Käufer damit vom Tisch?

Im Januar hatte ein Sprecher der IHK gegenüber unserer Redaktion auf Nachfrage noch erklärt, man sei bezüglich der Nussbaum Bilder mit der Stadt “im Gespräch”.
Die oben verlinkten FAQ zu der Angelegenheit beschreiben als Lösungsoption die Suche nach einem Käufer, der die die Bilder zu einem marktgerechten Preis erwirbt und sich erklärt die Bilder weiterhin als Leihgaben im Felix Nussbaum-Haus zu belassen.