Erneut wurde am Samstag ein Osnabrücker Hauptbahnhof ein Bundespolizist von einem Nordafrikaner (19) verletzt. Die Tat ist der bisherige Höhepunkt einer ganzen Reihe von ähnlichen Vorfällen, die in den vergangenen Monaten bei der zuständigen Bundespolizeidirektion Bad Bentheim aktenkundig wurden. 

Der junge Mann und sein 20-jähriger Begleiter waren im IC 2314 (Köln – Westerland) ohne gültige Fahrausweise aufgefallen. Der 19-Jährige versuchte zunächst, sich der Identitätsfeststellung durch hinzugerufene Bundespolizisten zu entziehen. Er flüchtete über die Bahngleise und versteckte sich in einem Gebüsch. Der junge Mann konnte gestellt werden, leistete aber bei seiner Festnahme und auch auf der Dienststelle erheblichen Widerstand.

Gezielte Tritte gegen Polizeibeamten

Der Schwarzfahrter attackierte u.a. einen Polizisten durch einen gezielten Fußtritt in Richtung Unterleib. Diesen Angriff konnte der Beamte mit der Hand abwehren, wurde dabei jedoch an der Hand verletzt. Der renitente Mann musste gefesselt werden.

Im Intercity auch als Dieb betätigt

Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde zudem bekannt, dass die beiden Männer im fahrenden IC 2314 zwei Frauen Gepäckstücke entwendet hatten. Die Gegenstände, zwei Koffer und eine Reisetasche, ließen die Beschuldigten beim Eintreffen der Polizei auf dem Bahnsteig zurück. Die beiden betroffenen Frauen waren bereits in Richtung Hamburg weitergereist und konnten durch die Bundespolizisten verständigt werden.

Gegen beide marokkanischen Staatsangehörigen wurden nach Angaben der Bundespolizei umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Gegen den 19-Jährigen wird zudem wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.
Symbolbild: Bundespolizei


Hinweis der Redaktion: Wir haben uns in Übereinstimmung mit dem aktualisierten Pressekodex entschlossen das Herkunftsland des Festgenommenen zu nennen.
In den vergangenen Monaten kam es mehrfach zu teils sehr aggressiven Übergriffen von Nordafrikanern gegenüber Beamten der Bundespolizei (siehe unten).
Wir bitten unsere Leser sich in den Kommentaren bei Facebook mit grundsätzlicher Vor-Verurteilung zurückzuhalten.