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Osnabrück beschließt neue Förderleitlinie für Lastenräder

In der Sitzung vom 16. November hat der Rat der Stadt Osnabrück eine Änderung der Förderung von Lastenrädern beschlossen. Das umstrittene Kriterium der “verlängerten Radstandes” gilt nicht mehr. Die Fördersumme für 2021 ist allerdings fast erschöpft.

Unter die neuen Richtlinien fallen damit mehr Räder, als zuvor. Die Stadt nennt folgende als förderfähig:

• Lastenfahrräder mit Pedalantrieb ohne Tretunterstützung

• zulassungs- und versicherungsfreie Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 km/h)

• zulassungs- und versicherungspflichtige Lastenfahrräder mit batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 45 km/h)

“Verlängerter Radstand” kein Kriterium mehr

Um gefördert werden zu können, müssen die Lastenfahrräder mindestens eine Lastenzuladung von 40 Kilogramm, zuzüglich des Fahrergewichts, ermöglichen. Darüber hinaus müssen die Transportmöglichkeiten unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sein. Das Kriterium „verlängerter Radstand“ besteht also nicht mehr. Damit fallen auch dreirädrige Modelle mit kürzerem Radstand und neuere Produkte auf dem Markt, deren Radstand im geringen Maße größer ist als bei einem konventionellen Fahrrad, unter die Förderung.

Fördersumme für 2021 ausgeschöpft

Für das Jahr 2021 standen 191.300 Euro zur Verfügung. Durch Bewilligungsbescheide sind mittlerweile 190.893,04 Euro vergeben – die Förderung ist für dieses Jahr also quasi erschöpft. Ausgezahlt wurde bisher aber deutlicher weniger. Der Unterschied erklärt sich laut Angaben der Stadt durch die langen Lieferzeiten für Lastenräder.

Ruhende Anträge werden neu aktiviert

Es wurden seit dem 13. September zwölf Anträge auf ruhend gestellt, die aufgrund des kürzeren Radstandes früher nicht förderfähig waren. Jedoch entsteht keinem dieser Antragsteller ein Nachteil: Sie haben keine Ablehnung erhalten, sondern eine Mitteilung, dass ihr Antrag „auf ruhend“ gestellt worden ist. Der Antrag wird wieder aktiviert und nach den neuen Richtlinien bearbeitet. Abgelehnte Antragsteller können im nächsten Jahr einen neuen Antrag stellen.

Wie viel Geld gibt es für 2022?

Im Haushalt 2022 sind 100.000 Euro vorgesehen. Wer ein Lastenrad gefördert bekommen möchte, muss zuerst einen Antrag samt Kostenvoranschlag über ein Lastenrad abgeben. Dieser wird bewilligt, dann wird die Förderung ausgezahlt. Es ist unzulässig, sich ein Lastenrad zuzulegen und im Nachgang eine Rechnung mit dem Antrag einzureichen. Ebenfalls ist es unzulässig, sich ein anderes Rad als das im Antrag beschriebene zuzulegen. Die Stadt bittet daher alle Interessenten, die sich ein Lastenrad fördern lassen möchten, sich die Antragsbedingungen genau durchzulesen.

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