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OLG weist VZBV-Klage gegen Lidl ab, Revision möglich

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Till Steffen, hat die Abweisung einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen den Discounter Lidl durch das OLG Stuttgart bedauert. Er sprach von einer Enttäuschung für den Verbraucherschutz und verwies zugleich darauf, dass das Gericht die Revision zugelassen habe.

Reaktion auf das Urteil

Verbraucherschutzpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Till Steffen bezeichnete die Entscheidung als Rückschlag: „Das heutige Urteil des OLG Stuttgart ist zunächst eine Enttäuschung für den Verbraucherschutz“, sagte Steffen dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Positiv sei aber, dass das Gericht die Revision zugelassen habe.

Kritik an Datennutzung durch Apps

„Früher waren es Kundenkarten, heute sind es Apps, die wertvolle Daten über das Kaufverhalten sammeln“, so der Parlamentarier. „Im Gegenzug gibt es günstigere Preise, aber auch ein klares Kalkül der Unternehmen, um ihren Profit zu maximieren.“ Es sei absurd, von Verbrauchern zu verlangen, lange Teilnahmebedingungen zu lesen, wenn sie sich für die Nutzung solcher Apps entschieden. „Und es ist Verbrauchertäuschung damit zu werben, die Apps seien kostenlos: Die Verbraucher zahlen mit ihren Daten“, kritisierte der Grünen-Politiker.

Er forderte, dass Verbraucher „ganz klar vor derartigen Lockangeboten geschützt werden“ müssten. „Eine faire und transparente Datenverwendung muss die Grundlage für alle digitalen Geschäftsmodelle sein.“

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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