Nach den tödlichen Polizeischüssen in Oldenburg am Ostersonntag 2025 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Beamten erhoben. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Anklage nach Vorfall am Ostersonntag
Nach den Angaben der Staatsanwaltschaft glaubte der Beamte irrtümlich, sich in einer Notwehrlage zu befinden, da er annahm, mit einem Messer angegriffen zu werden. Tatsächlich bestand jedoch keine Notwehrlage mehr, da das Opfer lediglich Reizgas eingesetzt hatte und fliehen wollte. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Der Irrtum des Beamten sei vermeidbar gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Er hätte „erkennen können und müssen“, dass das Opfer lediglich habe fliehen wollen, so die Staatsanwaltschaft.
Rechtlicher Rahmen und weiteres Verfahren
Die fahrlässige Tötung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Landgericht Oldenburg entscheiden.
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