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NRW-Innenminister fordert Prüfung niedrigerer Strafmündigkeit ab 12

NRW-Innenminister Herbert Reul hat sich dafür ausgesprochen, eine Absenkung des Alters der Strafunmündigkeit auf 12 Jahre zu prüfen. Angesichts einer zunehmenden Straffälligkeit junger Menschen fordert der CDU-Politiker eine Anpassung des Sanktionssystems und warnt vor Denkverboten. Reul reagiert damit auf ein Papier der CSU-Landesgruppe, das vorsieht, dass sich künftig auch bislang strafunmündige Kinder nach Straftaten vor Gericht verantworten sollen.

Reul fordert Überprüfung des Strafmündigkeitsalters

NRW-Innenminister Herbert Reul hat sich dafür ausgesprochen, die Herabsetzung des Alters der Strafunmündigkeit von Kindern auf 12 Jahre zu prüfen. „Wenn immer mehr junge Menschen straffällig werden, müssen wir unser Sanktionssystem anpassen. Denkverbote sind da fehl am Platz“, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstagsausgabe). Auch Jugendliche müssten für ihr Verhalten geradestehen. „Wenn wir ehrlich sind, sind Zwölfjährige heute nicht mehr so, wie sie vor 20 Jahren waren“, fügte er hinzu (Quelle: „Kölner Stadt-Anzeiger“).

Frühe Sanktionen statt Gefängnis für Kinder

Jungen Tätern müsse der Staat „die nötige Aufmerksamkeit schenken, um ihnen früh den Riegel vorzuschieben. Das heißt nicht, dass wir Zwölfjährige ins Gefängnis stecken sollten“, so der Minister (Quelle: „Kölner Stadt-Anzeiger“). Es gebe auch andere Arten der Sanktion. „Wir haben gute Erfahrungen mit Häusern des Jugendrechts gemacht. Das sind Häuser, in denen junge Straftäter ganz eng an die Hand genommen werden. Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt eng zusammenarbeiten, um kriminelle Karrieren frühzeitig zu stoppen“ (Quelle: „Kölner Stadt-Anzeiger“).

CSU-Landesgruppe plant „Verantwortungsverfahren“

Reul reagierte mit seinen Äußerungen auf ein Papier der CSU-Landesgruppe, nach dem sich auch bislang strafunmündige Kinder nach Straftaten vor Gericht verantworten sollten. Darüber sollen die Abgeordneten bei ihrer Klausurtagung entscheiden. Der Entwurf fordert ein gerichtliches „Verantwortungsverfahren“. Bislang müssen Täter unter 14 Jahren nicht vor Gericht, sie gelten als strafunmündig. Vorgeschlagen werden in dem Papier zudem Strafverschärfungen bei Messerangriffen, beim Einsatz von K.-o.-Tropfen und bei Gruppenvergewaltigungen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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