Nordrhein-Westfalen will in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) künftig auch Mehrfachstaatsangehörigkeiten von ermittelten Tatverdächtigen und Opfern erfassen. Das berichtet die „Rheinische Post“ unter Berufung auf das NRW-Innenministerium. Das Verfahren weicht von bundesweiten Vorgaben ab und soll die Auswertung nach Nationalitäten verändern. NRW ist demnach das einzige Bundesland, das diesen Weg geht.
Neuer Ansatz in der Kriminalstatistik
Künftig werden in NRW alle deutschen Straftäter in der Kriminalitätsstatistik nicht mehr nur nach einer Nationalität (nämlich der Deutschen) geführt, sondern auch nach ihrer zweiten Staatsangehörigkeit, wenn sie eine haben sollten. Bislang war es so, dass zum Beispiel türkische oder griechische Tatverdächtige, die gleichzeitig auch noch den deutschen Pass haben, nur als deutsche Tatverdächtige geführt wurden. Das ändert sich nun und führt zu einem anderen Ergebnis in der Kriminalstatistik. Rein ausländische Tatverdächtige werden in der Statistik auch wie bisher als ausschließlich ausländische Tatverdächtige geführt.
„Die Statistik der deutschen Straftäter bleibt auch bestehen, aber nun mit dem Zusatz des Anteils der Tatverdächtigen mit einer doppelten oder mehrfachen Staatszugehörigkeit“, heißt es aus dem Landesinnenministerium.
Aussagen des Innenministers
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte der „Rheinischen Post“: „Wenn wir nicht alle Staatsangehörigkeiten erfassen, tappen wir im Dunkeln. Wer die Realität sehen will, muss sie auch messen. Darum müssen wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten künftig in der Kriminalstatistik berücksichtigen“. „Nur so können wir die Dinge beim Namen nennen und unsere Polizei in die Lage versetzen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Straftaten wirksam zu bekämpfen“, bekräftigte Reul, und sagte weiter: „Sicherheit gibt es nur mit Klarheit. Wenn wir Mehrfachstaatsangehörigkeiten erfassen, schaffen wir Transparenz – und stärken damit unsere Polizei im Kampf gegen Kriminalität“, so Reul.
Abweichung von Bundesvorgaben und erste Auswertung
Die bundesweiten Richtlinien sehen in diesem Zusammenhang vor, dass Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten, die auch über die deutsche verfügen, allein mit der Staatsangehörigkeit „deutsch“ in der PKS erfasst werden. Eine Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten ist laut Landesinnenministerium bundesweit nicht vorgesehen. NRW ist das einzige Bundesland, das diesen Weg geht.
Das NRW-Innenministerium hat intern bereits die Kriminalitätsstatistik für das vergangene Jahr auf die neuen Richtlinien hin ausgewertet. Demnach ist darin nahezu jeder zehnte Tatverdächtige mit einer zweiten Staatsangehörigkeit registriert (52.614), und jeder sechste Tatverdächtige mit deutscher Staatsangehörigkeit wurde mit einer zweiten Staatsangehörigkeit erfasst (49.825). Die häufigsten fünf Doppelstaatsangehörigkeiten bei den deutschen Tatverdächtigen im Jahr 2024 sind dieser Auswertung zufolge: deutsch/türkisch (10.307), deutsch/polnisch (6.652), deutsch/russisch (3.484), deutsch/marokkanisch (3.125) und deutsch/syrisch (2.185).
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