Die NO2-Belastung an der amtlichen Verkehrsmessstation am Schlosswall ist von 44 µg/m³ im Jahr 2017 auf 41 µg/m³ im Jahr 2018 gesunken und lag 2018 somit nur noch ein µg/m³ über dem Grenzwert von 40 µg/m³. Im Zeitraum Januar bis Mai des laufenden Jahres wird der Grenzwert hier in der Durchschnittsbetrachtung bereits eingehalten, heißt es in einer Meldung der IHK.
Update: Dieser Artikel wurde am 21.06. geändert. Die IHK hat uns zwischenzeitlich eine geänderte Pressemitteilung geschickt. Offensichtlich hat sich herausgestellt, dass nicht die zuvor von der IHK in diesem Kontext als Quelle genannte dpa falsch berichtet hat, sondern die Lokalzeitung NOZ eine neutrale Agenturmeldung falsch oder zumindest widersprüchlich zitiert hat.
„Osnabrück zählt nicht zu den Städten mit einer besonders hohen NO2-Belastung und schon gar nicht zu den 15 sogenannten ‘Intensivstädten’. Es zeichnet sich stattdessen ab, dass der Grenzwert im Jahr 2019 voraussichtlich eingehalten wird“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf.
IHK widerspricht
Graf widerspricht damit einer öffentlichen Berichterstattung über eine Erhebung des Umweltbundesamtes (UBA). Die Behörde hatte mit Blick auf die Messung durch den sogenannten Passivsammler am Neuen Graben einen Anstieg der Messwerte im Jahr 2018 konstatiert. Danach sei in Osnabrück die Belastung im Jahr 2018 auf 50 Mikrogramm gestiegen (Vorjahr 46 Mikrogramm). Nicht berücksichtigt wurde dabei jedoch die anhaltend positive Entwicklung an der Verkehrsmessstation am Schlosswall, die kontinuierliche Messwerte erzeugt und technisch deutlich aufwändiger ist als ein Passivsammler. Daraus entstand der falsche Eindruck, dass sich die Belastung in Osnabrück gegen den bundesweiten Trend entwickle.
Berichterstattung “unglücklich”
„Die Medienberichterstattung über die amtlichen Messergebnisse war mehr als unglücklich. Es ist schade, dass die im Kern positive Entwicklung der Messwerte durch diese Darstellung in ihr Gegenteil verkehrt wird“, so Grafweiter. Die Gefahr von Fahrverboten in Osnabrück werde mit der Einhaltung des Grenzwertes im Jahr 2019 endgültig vom Tisch sein.