Rund 6,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland waren im April 2025 im Niedriglohnsektor tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte, blieb der Anteil niedrigentlohnter Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 16 Prozent. Nach einem deutlichen Rückgang der Niedriglohnquote in den Jahren zuvor setzte sich dieser Trend zuletzt nicht fort.
Entwicklung der Niedriglohnquote
Innerhalb von zehn Jahren sank die Niedriglohnquote von 21 Prozent im April 2014 auf 16 Prozent im April 2024. Der stärkste Rückgang erfolgte zwischen April 2022 und April 2023, als der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent abnahm. Eine Erklärung ist der Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns in diesem Zeitraum von 9,82 Euro auf 12,00 Euro.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Bruttostundenverdienstes ohne Sonderzahlungen entlohnt werden. Diese sogenannte Niedriglohnschwelle lag im April 2025 bei 14,32 Euro, nachdem sie 2024 noch bei 13,79 Euro gelegen hatte.
Besonders hoher Anteil im Gastgewerbe
Gut die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse (51 Prozent) im Gastgewerbe lag im April 2025 im Niedriglohnsektor. Weit überdurchschnittlich war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten auch in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (45 Prozent) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 Prozent). In der öffentlichen Verwaltung (2 Prozent), im Sektor für Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 Prozent) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent) waren die Anteile dagegen am niedrigsten.
Kaum Veränderung bei der Lohnspreizung
Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert. Die Lohnspreizung ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala) und Besserverdienenden (obere 10 Prozent) gemessen.
Konkret wird der Bruttostundenverdienst des 9. Dezils, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2025: 39,65 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst des 1. Dezils, bis zu dem eine Person als geringverdienend gilt (2025: 13,46 Euro). Besserverdienende erzielten 2025 das 2,95-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden.
Zwischen April 2024 und April 2025 war der Anstieg des 1. Dezils mit +3,5 Prozent und der Anstieg des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) mit +3,9 Prozent allerdings höher als der Zuwachs beim 9. Dezil mit +1,5 Prozent. Zum Vergleich: „Der gesetzliche Mindestlohn stieg in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent“, so Destatis.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
