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Startseite AktuellNeutrale Verwaltung? Gleichstellungs-Beauftragte der Stadt Osnabrück solidarisiert sich mit Linksextremisten
AktuellOsnabrück

Neutrale Verwaltung? Gleichstellungs-Beauftragte der Stadt Osnabrück solidarisiert sich mit Linksextremisten

von Heiko Pohlmann 4. Juni 2024
von Heiko Pohlmann 4. Juni 2024
Osnabrücker Rathaus linksextrem unterwandert?
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Wie neutral ist die Osnabrücker Stadtverwaltung? Vor dem Hintergrund mehrerer Prozesse am Amtsgericht, bei denen auch die Stadt selbst als Geschädigte Gegenstand der Verhandlungen ist, schlägt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Osnabrück, Patricia Heller, auf die Seite der Täter – ohne Rücksprache mit der Oberbürgermeisterin.

Bereits im vergangenen Herbst kam es zu mehreren Konfrontationen zwischen überwiegend linken und linksextremen Gruppierungen auf der einen Seite und Vertretern der AfD, die vor dem Haarmannsbrunnen einen ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldeten Infostand aufgebaut hatten.

Dabei kam es zu Sachbeschädigungen direkt am Stand der AfD, für die ein Täter identifiziert werden konnte, der an diesem Montag am Amtsgericht Osnabrück schuldig gesprochen wurde.
Und es kam auch zu Sachbeschädigungen am unter Denkmalschutz stehenden Haarmannsbrunnen. Eine Gerichtsverhandlung dazu ist für den 18. Juni wiederum beim Amtsgericht Osnabrück angesetzt.

Die Stadt Osnabrück, die eine Fachfirma mit der Reinigung des aus Piesberger Durilit gefertigten Brunnens beauftragte, ist die Geschädigte beim Prozess in zwei Wochen.

Gleichstellungsbüro legitimiert Rechtsbruch

Gegen die an diesem Montag bereits abgeschlossene erste Verhandlung, die Verhandlung wegen der Schmierereien am Sandstein am 18. Juni und gegen einen weiteren Gerichtstermin am 2. Juli, veröffentlichte eine Gruppierung unter dem Namen „antifaschistische MitMach-Kampagne ‚Den Rechten die Räume nehmen'“ in der vergangenen Woche ein Statement und Protestaufruf. Unterzeichnet auch vom ‚Gleichstellungsbüro der Stadt Osnabrück‘.

Die Täterschaft selbst wird in dem zweiseitigen Pamphlet nicht bestritten, der offene Rechtsbruch dafür als „kreative Protestform“ und „vermeintliche Regelabweichung“ relativiert – legitimiert mit der Unterzeichnung durch das auch als „Referat Chancengleichheit“ bezeichnete städtische Gleichstellungsbüro.

Unsere Redaktion fragte im Rathaus nach, wie es sein kann, dass die Stadt einerseits Geschädigte in einem Strafverfahren ist, sich andererseits aber die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Osnabrück, Patricia Heller, auf die Seite der Täter stellt? Dazu weiter unten die Antwort.

Städtische Fachabteilung direkt neben linken Verfassungsfeinden

Neben dem Gleichstellungsbüro der Stadt finden sich weitere Organisationen unter den Unterzeichnern, darunter die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird und im Kapitel ‚Linksextremismus‚ des Verfassungsschutzberichts Niedersachsen 2022 gleich sechsmal erwähnt wird. Auch die Linksjugend Solid und die Rote Hilfe standen bzw. stehen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes im Bund und in mehreren Bundesländern.
Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe, hatte erst kürzlich in Göttingen für einen Eklat gesorgt, nachdem sie die Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette als Ausdruck eines „Rachebedürfnisses“ des Staates bezeichnet hatte.

Gleichstellungsbeauftragte handelte ohne Rücksprache mit Katharina Pötter

Das Statement der Stadtverwaltung, vertreten durch Pressesprecher Arne Köhler, zur Solidarisierung des städtischen Gleichstellungsbüros mit Verfassungsfeinden und Prozessgegnern der eigenen Stadtverwaltung, fiel denkbar knapp aus:

„Unterzeichnet wurde die […] Erklärung im Namen des Gleichstellungsbüros durch die städtische Gleichstellungsbeauftragte. Diese ist nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht an Weisungen gebunden (vgl. § 23 NGG). Eine vorherige Rücksprache mit der Oberbürgermeisterin in dieser Angelegenheit gab es nicht.“

Hat die Gleichstellungsbeauftragte gegen die Neutralitätspflicht verstoßen?

Eine Stadtverwaltung ist vor allem erst einmal eine Verwaltung, die neutral zu agieren hat. Die Pflicht zur Neutralität gilt insbesondere für Beamte, die sogar  gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Aufgaben „unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen“. Dazu gehört auch, dass Beamte und Beamtinnen „sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.

Keine politische Betätigung von Verwaltungsorganen direkt vor Wahlen

Die von den Störern aus dem linken und linksextremen Spektrum getätigten Angriffe gegen die AfD standen in direkter Beziehung zur anstehenden Europawahl. Das Pamphlet, das die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt unterzeichnete, wurde knapp zwei Wochen vor der Europawahl veröffentlicht. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, S. 125 ff) über die grundsätzliche Neutralitätspflicht hinaus nochmals engere Grenzen festgelegt, die eine besondere Zurückhaltung im nahen Vorfeld von Wahlen von Vertretern der Kommunen verlangt, wie Landesinnenminister Uwe Schünemann (CDU) 2006 im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage im Niedersächsischen Landtag bekräftigte.


Hinweis: In einer ersten Version dieses Artikels wurde die „DKP“ falsch mit „Kommunistische Partei Deutschlands“ bezeichnet. Die „KPD“ wurde in Westdeutschland bereits 1956 verboten.

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Heiko Pohlmann

Heiko Pohlmann gründete die HASEPOST 2014, basierend auf dem unter dem Titel "I-love-OS" seit 2011 erschienenen Tumbler-Blog. Die Ursprungsidee reicht auf das bereits 1996 gestartete Projekt "Loewenpudel.de" zurück. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/385984-11

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