# Neuerung beim Wechsel des Stromanbieters: Warum die Stadtwerke Osnabrück zur frühzeitigen Ummeldung raten Datum: 03.06.2025 08:45 Kategorie: Aktuell URL: https://www.hasepost.de/neuerung-beim-wechsel-des-stromanbieters-warum-die-stadtwerke-osnabrueck-zur-fruehzeitigen-ummeldung-raten-602369/ --- Ab 6. Juni 2025 gilt in Deutschland der verpflichtende 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Das bedeutet: Der technische Wechsel des Stromanbieters muss werktags innerhalb eines Tages erfolgen. Die neue Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und wurde von der Bundesnetzagentur festgelegt. Ziel ist es, den Wettbewerb zu fördern und den Anbieterwechsel für Verbraucher einfacher und schneller zu machen. ## Wichtige Fristen bei Umzug beachten Die Stadtwerke Osnabrück weisen darauf hin, dass diese neue Vorgabe auch Fallstricke birgt – besonders für Haushalte, bei denen ein Ein-, Aus- oder Umzug ansteht. Denn: Ein rückwirkender Anbieterwechsel ist künftig nicht mehr möglich. „Wir können somit keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr vornehmen – was wir bisher kulant und kundenorientiert vorgenommen haben“, erklärt Stadtwerke-Energievertriebsleiter Mike Becker. Kunden sollten ihren Umzug deshalb idealerweise sechs Wochen, spätestens aber zwei Wochen vor dem gewünschten Termin melden. ### Probleme bei verspäteter Ummeldung Wer sich zu spät ummeldet, riskiert sogenannte Zuordnungslücken. Wird zum Beispiel der Vertrag des Vormieters nicht rechtzeitig beendet, läuft dieser weiter – und kann nicht rückwirkend angepasst werden. In solchen Fällen müssen sich Vor- und Nachmieter selbst einigen, wie die Energiekosten aufgeteilt werden. Auch Vermieter können betroffen sein, wenn zwischen Ab- und Anmeldung eine Lücke entsteht und der Verbrauch trotzdem abgerechnet werden muss. ### MaLo-ID hilft beim schnellen Wechsel Um den Wechselprozess zu beschleunigen, empfehlen die Stadtwerke, bei jeder An-, Ab- oder Ummeldung die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) anzugeben. Diese Nummer identifiziert die Verbrauchsstelle eindeutig und ist auf der Jahresabrechnung des jeweiligen Energieanbieters zu finden. Sie ist ein zentrales Element für einen reibungslosen Anbieterwechsel. ### Regelung gilt auch für Gas Obwohl die neue gesetzliche Vorgabe zunächst nur für Strom gilt, wenden die Stadtwerke Osnabrück den 24-Stunden-Wechsel ab dem 6. Juni auch auf Gasanbieterwechsel an. Die Energieversorgung ist dabei jederzeit sichergestellt. Weitere Informationen gibt es online unter www.swo.de/24h-lieferantenwechsel. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück