Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag (10. Juni) die Einrichtung einer landesweiten Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beschlossen. Ab dem 1. Juli 2025 wird die neue Anlaufstelle bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in Osnabrück angesiedelt und übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Anwerbung internationaler Fachkräfte.
Bislang waren in Niedersachsen 52 Ausländerbehörden zuständig
Bislang waren die 52 kommunalen Ausländerbehörden in Niedersachsen für das Verfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz zuständig. Künftig soll die Zentralstelle diese Aufgabe übernehmen und dadurch eine effizientere Bearbeitung der Einreiseverfahren ermöglichen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können in einer sechsmonatigen Übergangszeit selbst entscheiden, ob sie Anträge weiterhin bei den bisherigen Behörden oder bei der neuen Zentralstelle stellen. Ab Januar 2026 ist ausschließlich die Zentralstelle zuständig.
Vereinfachung für Unternehmen – Entlastung für Behörden
Die Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, betonte die Bedeutung der neuen Struktur: „Insgesamt stärken wir durch die Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Sie bietet eine aktive und direkte Unterstützung für Unternehmen und Firmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende aus dem Nicht-EU-Ausland. Darüber hinaus entlasten wir die niedersächsischen Ausländerbehörden, die diese Aufgabe bisher wahrnehmen. Die Einrichtung der Zentralstelle ist damit auf unterschiedlichen Ebenen ein echter Gewinn für unser Land und ein wichtiger Schritt auf unserem Weg, Niedersachsen einfacher schneller und günstiger zu machen.“
Auch aus der Wirtschaft kommt Zustimmung. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Osnabrück–Emsland–Grafschaft Bentheim, Uwe Goebel, erklärte: „Die Einrichtung der neuen Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist eine gute Nachricht – sowohl für die Fachkräftesicherung der Betriebe als auch für den Standort Osnabrück. Aus Sicht der Wirtschaft wird die Zentralstelle zu einer Beschleunigung der Einwanderungsverfahren beitragen und damit den Zuzug von ausländischen Fachkräften erleichtern. Gleichzeitig werden die 52 niedersächsischen Ausländerbehörden in den Kommunen durch die neue Einrichtung entlastet.“
Gebündelte Kompetenz in Osnabrück
Mit dem Start der Zentralstelle will das Land Niedersachsen gezielt bürokratische Hürden abbauen und Verfahren straffen. Unternehmen können das beschleunigte Fachkräfteverfahren mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot und einer Vollmacht der Fachkraft gegen eine Gebühr von 411 Euro beantragen.
Die Landesregierung sieht in der Bündelung der Zuständigkeit nicht nur eine Arbeitserleichterung für die kommunalen Behörden, sondern auch einen Standortvorteil für Niedersachsen im internationalen Wettbewerb um qualifiziertes Personal.