Am heutigen Dienstag, den 25. Mai 2021, tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Kraft. Sie regelt jetzt auch, welche Lockerungsschritte bei 7-Tage-Inzidenzen unter 50 und 35 eingeleitet werden können.
Ein wesentlicher Inhalt der Verordnung ist, dass die Testpflicht für den Besuch im Einzelhandel entfällt – allerdings erst, wenn in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an fünf Werktagen in Folge die Inzidenz von 50 unterschritten wurde. Im Landkreis Osnabrück liegt der Wert aktuell bei 31 (Stand Dienstag, 25. Mai) und liegt damit zum fünften Werktag in Folge unter 50. Stellt der Landkreis heute die langfristige Unterschreitung der Inzidenzgrenze fest, können ab Donnerstag, den 27. Mai 2021, die neuen Regeln des Landes Niedersachsen greifen. Der mögliche nächste Schritt: In Landkreisen, in denen über fünf Werktage hinweg die Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, gelten die quadratmeterbezogenen Kapazitätsbeschränkungen für den Einzelhandel nicht mehr.
Symbolbild: Coronatest