Gleich mit zwei Haftbefehlen wurde ein junger Mann (20) gesucht, der am Samstagmorgen von Bundespolizisten beim Schwarzfahren erwischt wurde. Nur weil die Mutter das Portemonnaie zückte, bliebe dem wegen Diebstahl und Körperverletzung Vorbestraften die Haft erspart.
Bei der Überprüfung der Personalien des 20-Jährigen stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem Mann suchte.
Der 20-jährige Deutsche war wegen Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 17 Tagen und wegen Körperverletzung zu 25 Tagen Haft verurteilt worden. Als Alternative zu der Haftstrafe bestand die Möglichkeit, durch die Zahlung von insgesamt 579,- Euro für beide Taten und inklusive aller Kosten, einen Gefängnisaufenthalt abzuwehren.
Die Mutter des 20-Jährigen bezahlte schließlich den offenen Betrag vor Ort und ihr Sohn durfte folglich die Dienststelle der Bundespolizei wieder als freier Mann verlassen.
Symbolbild: Bundespolizei
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